UK verlässt die EU
30.01.2020, 11:01 Uhr
Brexit: Was Online-Händler jetzt beachten müssen
Zoll, Markenrecht, Datenschutz - der Austritt Grossbritanniens aus der EU stellt Online-Händler vor grosse Herausforderungen. Doch wer sich auf das Schlimmste vorbereitet, kann vielleicht gestärkt aus dem Brexit hervorgehen.
Chris Dawson, Mitbegründer und Chefredakteur des britischen E-Commerce-Fachportals Tamebay, übte sich in Sarkasmus. Anlässlich eines Webinars zum Thema Brexit zwei Wochen vor dem geplanten Austrittstermin Grossbritanniens aus der EU schätzte er die Gemütslage seiner Landsleute folgendermassen ein: "Die Hälfte derer, die damals für den Brexit gestimmt hat, hat heute ihre Meinung geändert, weil sie sich belogen fühlt. Und die Hälfte derer, die damals für den Verbleib in der EU gestimmt hat, will heute einen Austritt, damit das Drama endlich einmal zu Ende ist."
Ob der EU-Austritt des Vereinigten Königreichs von Grossbritannien und Nordirland (UK) das Ende eines Dramas sein wird oder erst dessen Beginn, darüber gibt es auch unter Experten unterschiedliche Ansichten. Aber er ist beschlossen: Am 22. Januar ratifizierte das britische Unterhaus das Brexit-Abkommen mit der EU, nachdem die vom Oberhaus vorgeschlagenen Änderungen zurückgewiesen worden waren. Am 31. Januar 2020 verlässt das Königreich die Union.
Danach ist eine Frist bis zum 31. Dezember 2020 vorgesehen, in der UK zwar kein EU-Mitglied mehr ist, ansonsten allerdings fast alles so bleibt wie bisher, inklusive der Freizügigkeit von Geld, Waren und Menschen. Diese elf Monate sollen mit dem Abschluss eines Handelsabkommens enden, das die zukünftigen Wirtschaftsbeziehungen der beiden Partner regelt. Experten halten das für völlig illusorisch. Steffen Morawietz, auf E-Commerce spezialisierter Anwalt bei der Kanzlei Eversheds Sutherland, verweist auf andere grosse Handelsabkommen wie TTIP oder EFTA, die Jahre des Verhandelns brauchten, teilweise gar Jahrzehnte. Am Ende des Jahres könnte also eine weitere Fristverlängerung stehen - oder der No-Deal-Brexit, ein Austritt Grossbritanniens ohne Austrittsabkommen.
Nach einem No-Deal-Brexit gelten die WTO-Regeln
Selbst dann, so sagt Bobbie Ttooulis, fiele UK nicht ins Bodenlose. Wenn es keinen Deal zwischen den beiden Parteien gibt, dann greifen die Regeln der Welthandelsorganisation WTO, erklärt die Handelsexpertin des britischen Frachtdienstleisters Global Freight Solutions (GFS). Die EU ist als Union WTO-Mitglied, UK verfügt über eine eigene WTO-Mitgliedschaft. Damit, so Ttooulis, seien die grundsätzlichen Fragen des bilateralen Handels geklärt. Dennoch bedeutet Handel nach WTO-Standards mehr Aufwand als der bisherige Handel im gemeinsamen Markt der EU. Die britischen Onlinehändler, so Ttooulis' dringender Rat, sollten vom "Worst Case Scenario" ausgehen, also einem No-Deal-Brexit. Die verbleibende Zeit bis Jahresende müssten sie nutzen, um sich auf einen Aussenhandel nach WTO-Spielregeln vorzubereiten.
Aus Sicht der Logistik-Fachfrau sind dies vor allem Fragen, die sich um den Zoll und die Warenabfertigung an der Grenze drehen - und die Händler vom Festland genauso betreffen, wenn sie nach einem eventuellen No-Deal-Brexit weiterhin Waren nach Grossbritannien liefern wollen. Für Unternehmen, die bislang noch nicht ausserhalb des EU-Binnenmarkts verkauft haben, bedeutet dies zum Beispiel, dass sie eine EORI-Nummer (Economic Operators' Registration and Identification Number) benötigen. Das ist eine von den Zollbehörden vergebene Nummer, die zur Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten und gegebenenfalls anderen Personen gegenüber den Zollbehörden dient, also quasi eine Steuer-ID für den Zoll.