Gesetzentwurf 12.06.2016, 10:01 Uhr

Prepaid-Vermarktung: Ausweispflicht in Deutschland kommt

Das deutsche Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die Identifizierung eines Kunden beim Kauf einer Prepaid-Mobilfunkkarte verpflichtend vorschreibt. Hier ist das schon lango so.
Wer einen Prepaid-Karte erwerben möchte, muss zukünftig einen Ausweis zeigen
(Quelle: Corepics VOF / Shutterstock)
Die deutsche Bundesregierung hat die Verschärfung der Anti-Terror-Gesetze auf den Weg gebracht. Wie bereits im Massnahmenkatalog des Koalitionsauschuss angekündigt, ist im entsprechenden Gesetzentwurf unter anderem vorgesehen, dass Prepaid-Karten nur noch gegen Vorlage eines Ausweisdokuments verkauft werden dürfen. In der Schweiz gibt es die Ausweispflicht bei Prepaid-Angeboten schon seit über 10 Jahren.
Konkret heisst es im §111 TKG nun, dass "bei im Voraus bezahlten Mobilfunkdiensten die Richtigkeit der erhobenen Daten vor der Freischaltung zu überprüfen ist". Die Identifizierung ist dabei durch Vorlage eines in- oder ausländischen Personalausweises oder Passes möglich, ebenso aber auch durch einen Aufenthaltstitel, einen Ankunftsnachweis oder eine Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung. Bei Firmen können die Daten auch durch einen Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregisters oder andere beweiskräftige Dokumente verifiziert werden.
Die deutsche Bundesnetzagentur hat nach der Verkündung des Gesetzes – das zunächst noch Bundestag und Bundesrat passieren muss – sechs Monate Zeit, um geeignete Verfahren zur Überprüfung der zu erhebenden Daten festzulegen – möglich wäre bei Online-Verkäufen etwa auch ein Video-Identverfahren. 18 Monate nach dem Inkrafttreten des Gesetzes müssen die Mobilfunkanbieter die Verfahren spätestens eingeführt haben.




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