Deutsche Prepaid-Vermarktung: Personalausweis wird Pflicht
Die deutsche Bundesregierung plant im Rahmen eines Anti-Terror-Massnahmenpakets die verpflichtende Vorlage eines Personalausweises beim Kauf einer Prepaid-Karte.
Laut Telekommunikationsgesetz ist die Lage eigentlich klar. In §111 TKG ist eindeutig geregelt, dass Mobilfunk-Diensteanbieter – und auch deren Vertriebspartner – vor der Freischaltung einer Handy-Karte bestimmte personenbezogene Daten erheben müssen. Gerade im Prepaid-Segment wird diese Vorschrift aber eher lax gehandhabt. Wer etwa an der Supermarkt-Kasse ein Mobilfunk-Starter-Set mitnimmt, muss zwar seine Adresse und sein Geburtsdatum via Internet oder Telefon bekannt geben – eine echte Identifizierung findet aber nicht statt.
Dies möchte die Bundesregierung nun ändern. So hat der Koalitionsausschuss am 13. April einen „Anti-Terror-Massnahmenkatalog“ vorgestellt, gemäss dem Provider und Händler verpflichtet werden sollen, auch bei Prepaid-Nutzern von Mobilfunkgeräten „stets ein gültiges Identitätsdokument mit vollständigen Adressangaben zu verlangen“. Ein „längst überfälliger Schritt“, wie etwa die Gewerkschaft der Polizei (GdP) meint. „Für die Ermittler der Polizei ist es enorm wichtig, die Kommunikationswege mutmasslicher Terroristen überwachen und auswerten zu können. Häufig nutzen Täter anonyme Prepaid-Telefone, um ihre Taten vorzubereiten und sich vor der Polizei zu verstecken“, erklärt dazu der GdP-Bundesvorsitzende Oliver Malchow.
Oliver Malchow, GdP-Bundesvorsitzender