Grenze zu unerlaubten Anzeigen 07.07.2019, 12:11 Uhr

YouTube-Werbung: Wann Abmahnungen und Bussgelder drohen

Den Lieblingssneaker in die Kamera halten, von der neuen Systemkamera schwärmen oder Schminktipps mit Markenhinweisen aufmotzen - darf man das auf YouTube? Wer die Grenze zur unerlaubten Werbung nicht kennt, riskiert Abmahnungen und Bussgelder.
Wer von Firmen eine Gegenleistung erhält, muss das bei der Präsentation von Produkten kenntlich machen.
(Quelle: Christin Klose/dpa-tmn/dpa)
Ob Videospiel-Let's-Plays, Technik-Tutorials oder Schminktipps: YouTube ist nicht nur ein Tummelplatz für Influencer, hier finden sich auch Unmengen an Jedermann-Videos. Alle können mitmischen - und erreichen unter den 1,9 Milliarden angemeldeten Nutzern, die das Portal monatlich zählt, mit guten Chancen ein Publikum.
Doch wer nicht aufpasst, handelt sich mit seinen Videos leicht Ärger ein. Eine Falle, in die nicht nur Profi-YouTuber, sondern auch Privatnutzer tappen können, ist nicht gekennzeichnete Werbung. Wer in Videos für Produkte oder Dienstleistungen wirbt und das nicht ausreichend kenntlich macht, muss im Zweifel blechen: Bis zu 500.000 Euro Bussgeld können fällig werden.
"Zum Glück musste ein so hohes Bussgeld noch nie verhängt werden", sagt Cornelia Holsten, Direktorin der Bremischen Landesmedienanstalt und Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten. Diese sind in den Bundesländern mit Ausnahme von Sachsen und Niedersachsen zuständig für die Aufsicht der Telemedien, als auch für YouTube oder Instagram.

Die Werbefalle

Abmahnungen wegen nicht gekennzeichneter Werbung gibt es immer wieder. In Berlin und Brandenburg wurden 2018 zum Beispiel 100 Fälle bearbeitet, in Bayern 50 - die meisten davon betrafen allerdings Instagram. Wenn Beschwerden eingehen, prüft die zuständige Landesmedienanstalt das Video und schreibt den YouTuber an, um ihn auf das Problem aufmerksam zu machen. "Wir haben damit sehr gute Erfahrungen gemacht - das Kennzeichnungsverhalten ändert sich daraufhin", sagt Stefanie Reger, Sprecherin der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien.
Nur wer sich weigert, sein Video zu ändern oder eine Kennzeichnung einzublenden, kann ernsthaft Probleme bekommen. "Erst wenn keine Anpassung vorgenommen wird, drohen rechtliche Konsequenzen", erklärt Cornelia Holsten. Im äussersten Fall werden dann Bussgelder verhängt.
Die lagen bisher in Beispielfällen zwischen 1.000 und 10.500 Euro, erklärt Jens Fusbahn, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht aus Düsseldorf. Um nicht zu riskieren, irgendwann unangenehme Post zu erhalten, sollten sich YouTuber an einige Regeln halten.
Heikel kann es auch werden, wenn man in den Verdacht gerät, durch Videos für seine eigene Tätigkeit Werbung zu machen - etwa als Profi-Fotograf, der kostenlose Video-Tutorials anbietet, um auf sich aufmerksam zu machen. Das ist kein Problem, "wenn der Kanal oder Beitrag ausreichend deutlich als geschäftsmässiges Angebot des Profi-Fotografen erkennbar ist", so Fusbahn. Den besten Schutz biete die Kennzeichnung als kommerzieller Kanal - eine zusätzliche Auszeichnung mit "Werbung" oder Ähnlichem ist dann nicht mehr nötig.
Hashtags - hier auf Instagram - sind eine Möglichkeit, auf Werbung hinzuweisen.
Quelle: Florian Schuh/dpa-tmn/dpa




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