Weiterbildungs
02.06.2024, 10:56 Uhr
Weiterbildung: Was übernimmt der Bund?
Wer sich heutzutage im ICT-Bereich weiterbilden möchte, profitiert von finanzieller Unterstützung des Bundes. Was es dabei zu beachten gibt, lesen Sie in unserem Artikel.
(Quelle: Shutterstock/Jirsak)
Wer einen Kurs absolvieren möchte, der auf eine eidgenössische Prüfung vorbereitet, wird nicht selten von den hohen Kosten abgeschreckt. Oft kostet ein Kurs mehrere Tausend Franken, teilweise sogar weit über 10 000 Franken.
Damit die Weiterbildung nicht an den finanziellen Mitteln scheitert, beteiligt sich der Bund seit 2018 an solchen Kursen. Das Geld wird dabei direkt vom Bund an die Person ausbezahlt, die den Kurs absolviert hat. Das nennt sich subjektorientierte Finanzierung.
Was es zu beachten gilt
Anspruch auf eine Förderung haben grundsätzlich alle Personen mit Schweizer Wohnsitz, welche die weiteren Vorgaben erfüllen. Wer auf einen Förderbeitrag hofft, sollte sich allerdings bereits im Vorfeld gut darauf vorbereiten. Je nach Kurs ist der Antrag mit einem nicht zu unterschätzenden administrativen Aufwand verbunden. Wir haben die wichtigsten Punkte, die es zu beachten gilt, für Sie zusammengefasst.
Finanzierungsberechtigung prüfen
Bild 1: Sie können die finanziell unterstützten Kurse nach diversen Kriterien sortieren
Quelle: PCtipp.ch
Finanzierung planen
Zwar beteiligt sich der Bund finanziell an qualifizierten Kursen, allerdings erst im Nachhinein. Das heisst, dass Sie den Kurs zuerst komplett selbst bezahlen müssen. Damit Sie einen Antrag auf Beteiligung stellen können, müssen Sie den Kurs absolviert und die eidgenössische Berufsprüfung ablegen.
Wichtig: Solange Sie die Prüfung nicht abgelegt haben, können Sie den Antrag nicht stellen. Allerdings beteiligt sich der Bund bei einer absolvierten Prüfung unabhängig davon, ob Sie bestehen oder nicht.
Planen Sie genug Zeit ein
Um die Finanzierung beim Bund zu beantragen, müssen Sie diverse Dokumente einreichen. Dazu zählen unter anderem die Rechnung und die Zahlungsbestätigung des Kursanbieters. Die jeweiligen Kursanbieter haben vielfach eigene Abläufe, die eingehalten werden müssen, um die benötigten Dokumente zu erhalten. Planen Sie deshalb genügend Zeit ein. Ebenfalls einreichen müssen Sie die Prüfungsverfügung. Diese erhalten Sie von der Prüfungsträgerschaft.
Achtung: Nach Eröffnung der Prüfungsverfügung müssen Sie das Gesuch innerhalb von zwei Jahren einreichen.
Die Kurzübersicht als Checkliste
- Der Wohnsitz muss in der Schweiz sein.
- Der Kurs muss auf eine eidgenössische Prüfung vorbereiten.
- Der Kurs muss auf der Liste der vorbereitenden Kurse stehen.
- Die Kursgebühren müssen bezahlt werden.
- Die eidgenössische Prüfung muss abgelegt werden (unabhängig davon, ob man besteht).
Zu wenig Geld für Vorauszahlung
Für diesen Fall hat der Bund ebenfalls vorgesorgt: Man bekommt die Finanzierung in Raten während des Kurses ausbezahlt. Voraussetzung ist allerdings, dass man weniger als 88 Franken direkte Bundessteuer im letzten Steuerjahr bezahlt hat.
Achtung: Auch hier gibt es Bedingungen:
- Sie müssen eine schriftliche Verpflichtung abgeben, dass Sie die eidgenössische Prüfung absolvieren.
- Sie müssen innerhalb von fünf Jahren nach dem Antrag die Prüfungsverfügung einreichen.
- Von den anrechenbaren Kursgebühren müssen Sie mindestens 3500 Franken selbst bezahlen.
- Wer es nach dem Kurs versäumt, die Prüfung abzulegen, muss die Finanzierung zurückbezahlen.
Wie hoch ist die Unterstützung?
Der Bund beteiligt sich mit 50 Prozent an den Kosten für vorbereitende Kurse. Allerdings erst ab anrechenbaren Kursgebühren von 1000 Franken. Ebenfalls gibt es eine Obergrenze. Bei Berufsprüfungen liegt diese bei 9500 Franken, bei höheren Fachprüfungen bei 10 500 Franken. Es ist möglich, mehrere Kurse bis zur jeweiligen Obergrenze zu kumulieren.
Achtung: Das Ziel des Bundes mit der subjektorientierten Finanzierung ist es, Ihre persönliche finanzielle Belastung zu reduzieren. Das heisst im Klartext, dass der Bund sich nur an Kursgebühren beteiligt, die Sie selbst bezahlt haben. Massgebend ist der Betrag, der auf der Rechnung für die Kursgebühren auf Ihren Namen aufgeführt ist.
Wenn etwa Ihr Arbeitgeber sich finanziell an Ihrer Weiterbildung beteiligt, erhalten Sie weniger Unterstützung vom Bund. Der Subventionsanspruch sinkt also um den Betrag, den Ihr Arbeitgeber direkt an den Kursanbieter bezahlt hat.
Ein Beispiel: Die Kosten für einen Kurs betragen 12 500 Franken. Ihr Arbeitgeber beteiligt sich mit 2000 Franken an den Kurskosten. Das Weiterbildungsinstitut schickt also eine Rechnung für 2000 Franken an Ihren Arbeitgeber. Sie erhalten eine Rechnung über den Restbetrag von 10 500 Franken. Der Bund wird daher nur die 10 500 Franken für den Subventionsanspruch berücksichtigen. Sie erhalten vom Bund also eine Finanzierung von 5250 Franken.
Werden Sie also von Ihrem Arbeitgeber finanziell unterstützt, achten Sie darauf, dass er den Betrag an Sie bezahlt und der komplette Rechnungsbetrag auf Ihren Namen ausgestellt wird. So wird der gesamte Betrag (bis zur Obergrenze) für den Subventionsanspruch berücksichtigt.
Ein Beispiel: Nehmen wir erneut den Betrag von 12 500 Franken. Ihr Arbeitgeber beteiligt sich mit 2000 Franken, überweist den Betrag aber auf Ihr Konto. Sie erhalten nun die Rechnung über den Gesamtbetrag von 12 500 Franken und bezahlen diese. Der Bund wird daher für den Subventionsanspruch 12 500 Franken berücksichtigen. Die Beteiligung des Bundes beläuft sich also auf 6250 Franken.
Wie lange bis zur Auszahlung?
Ab dem Zeitpunkt des vollständigen und korrekt eingereichten Antrags dauert es im Normalfall maximal drei Monate bis zur Auszahlung. Gegen Jahresende kann es laut Bund allerdings bis zu vier Monate dauern.
Wo muss ich den Antrag einreichen?
Das geht über ein entsprechendes Onlineportal des Bundes, und zwar unter der Adresse go.pctipp.ch/3323.
Bei Fragen zu Anträgen oder zum Onlineportal können Sie zudem die zuständige Stelle via Mailadresse bundesbeitraege@sdbb.ch kontaktieren.