Gehackte Seller-Konten
17.02.2021, 14:44 Uhr
LG Leipzig verpflichtet Amazon zur Unterstützung seiner Händler gegen Hacker
Nach einem Hacker-Angriff auf sein Seller-Konto versuchte ein Amazon-Händler verzweifelt, die Sperrung seines übernommenen Kontos durchzusetzen. Erst eine einstweilige Verfügung erwirkte die nötige Unterstützung von Seiten Amazons.
Bereits Ende September 2020 hat das Landgericht Leipzig einen Streitfall zwischen einem Amazon-Händler und der Plattform im Sinne des Händlers entschieden und eine einstweilige Verfügung gegen Amazon erlassen, die den Marktplatz dazu verpflichtet, Massnahmen zum Schutz seiner Händler vor Hacker-Angriffen zu ergreifen.
Im konkreten Fall hatten Hacker die Zugangsdaten eines Amazon-Händlers geändert - obwohl das Konto mit 2-Faktor-Authentifizierung geschützt war. Im Anschluss stellten sich verschiedene Produkte über den Account des Händlern zum Verkauf ein, ohne dass der Händler eingreifen konnte. Eine Kontaktaufnahme mit Amazon war wie gewohnt schwierig, der Seller-Support wenig hilfreich und die sofortige Sperrung des Accounts, die der Händler selbst von Amazon forderte, dauerte zu lange.
Konto-Schliessung via Gerichtserlass
Erst als der Händler Strafanzeige stellte, wurde Amazon aktiv und sperrte das Konto - forderte den betroffenen Händler aber dennoch dazu auf, die während der Hacker-Übernahme aufgelaufenen Bestellungen der fremden Produkte auszuliefern. Wenig später wurde das Konto ohne Zutun des Händlers wieder reaktiviert und erneut mit hunderten Produkten geflutet, die nichts mit dem Sortiment des Händlers zu tun hatten. Zuletzt änderten die Hacker auch noch die Bankverbidnung im Verkäufer-Konto, ohne das Amazon etwas dagegen unternahm.
Mithilfe der Kanzlei BBP Rechtsanwälte & Fachanwälte zog der geschädigte Händler schliesslich vor Gericht und erwirkte eine einstweilige Verfügung gegen Amazon. In der Konsequenz muss Amazon immer dann Massnahmen ergreifen, um seine Händler zu schützen, wenn es auf einen unberechtigten Zugriff auf ein Händler-Konto hingewiesen wurde und es dem Händler nicht möglich ist, selbst Abhilfe zu schaffen.