iPhone 7, 8 und X
20.12.2018, 16:19 Uhr
iPhone-Verkaufsverbot in Deutschland durch Qualcomm erwirkt
Im Patentstreit von Qualcomm und Apple gelingt dem Chipkonzern ein möglicherweise wichtiger Erfolg in Deutschland. Qualcomm kann den Verkauf einiger iPhone-Modelle stoppen lassen - muss dafür allerdings hunderte Millionen Euro Sicherheit hinterlegen.
Update:
Mittlerweile hat sich auch Apple zu diesem Urteil geäussert. Apple lässt verlauten:
«Die Kampagne von Qualcomm ist ein verzweifelter Versuch, von den tatsächlichen Problemen zwischen unseren Unternehmen abzulenken. Deren Taktik, vor Gericht und im täglichen Geschäft, schadet der Innovation und den Verbrauchern. Qualcomm besteht darauf, exorbitante Gebühren zu erheben, die auf Arbeit basieren, die sie nicht geleistet haben, und sie werden von Regierungen auf der ganzen Welt wegen ihres Verhaltens untersucht.
Wir sind natürlich enttäuscht von diesem Urteil und planen, Berufung einzulegen. Alle iPhone-Modelle sind weiterhin über Carrier und Reseller an 4.300 Standorten in ganz Deutschland für Kunden erhältlich. Während des Berufungsverfahrens werden die Modelle iPhone 7 und iPhone 8 nicht in den 15 Einzelhandelsgeschäften von Apple in Deutschland erhältlich sein. iPhone XS, iPhone XS Max und iPhone XR werden in allen unseren Geschäften erhältlich sein.»
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Mittlerweile hat sich auch Apple zu diesem Urteil geäussert. Apple lässt verlauten:
«Die Kampagne von Qualcomm ist ein verzweifelter Versuch, von den tatsächlichen Problemen zwischen unseren Unternehmen abzulenken. Deren Taktik, vor Gericht und im täglichen Geschäft, schadet der Innovation und den Verbrauchern. Qualcomm besteht darauf, exorbitante Gebühren zu erheben, die auf Arbeit basieren, die sie nicht geleistet haben, und sie werden von Regierungen auf der ganzen Welt wegen ihres Verhaltens untersucht.
Wir sind natürlich enttäuscht von diesem Urteil und planen, Berufung einzulegen. Alle iPhone-Modelle sind weiterhin über Carrier und Reseller an 4.300 Standorten in ganz Deutschland für Kunden erhältlich. Während des Berufungsverfahrens werden die Modelle iPhone 7 und iPhone 8 nicht in den 15 Einzelhandelsgeschäften von Apple in Deutschland erhältlich sein. iPhone XS, iPhone XS Max und iPhone XR werden in allen unseren Geschäften erhältlich sein.»
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Der Chipkonzern Qualcomm hat in seinem Patentstreit mit Apple ein Verkaufsverbot für mehrere iPhone-Modelle in Deutschland erstritten.
Das Landgericht München stellte die Verletzung eines Qualcomm-Patents durch Apple fest. Qualcomm kann das Urteil gegen eine Sicherheitsleistung von jeweils 668,4 Millionen Euro für zwei Verfahren, in denen es um das Patent ging, vorläufig vollstrecken. Es geht um die Modellreihen iPhone 7 und 8 sowie das iPhone X aus dem vergangenen Jahr. Die neueren Modelle iPhone XS und XR sind nicht betroffen. Zudem soll Apple Schadenersatz an Qualcomm zahlen.
Qualcomm erzielte damit einen ersten spürbaren Erfolg in dem weltweit ausgetragenen Streit mit Apple. Der iPhone-Konzern hatte bis zuletzt betont, dass er sich nicht auf einen Vergleich einlassen wolle.
Noch kein Kommentar zur Gerichtsentscheidung von Apple
Qualcomm hatte im Vorfeld betont, dass der Konzern ein eventuelles Verkaufsverbot schnell umsetzen werde. Zwar war da noch nicht die erhebliche Sicherheitsleistung bekannt. In Branchenkreisen wurde davon ausgegangen, dass der Konzern die erforderliche Summe zügig aufbringen werde, um das Verkaufsverbot auszulösen. Von Apple lag zunächst kein Kommentar zu der Gerichtsentscheidung vor.
Bei dem Patent geht es um eine Technologie, die den Stromverbrauch von Telekommunikations-Chips anpasst, damit der Akku länger hält. Aus Sicht von Qualcomm ist es nicht möglich, dieses Patent durch eine Software-Änderung zu umgehen. Der Hersteller des entsprechenden Bauteils in den in Deutschland verkauften iPhones, die US-Firma Qorvo, verweist im Gegenzug darauf, dass man für das sogenannte envelope tracking eine eigene Lösung verwende, die Qualcomms Patent nicht verletze.
"Die Kammer hat nicht aufgeklärt, wie genau die technische Ausgestaltung dieses Chips ist", räumte der Vorsitzende Richter Matthias Zigann ein. "Wenn die Verteidigung nur dadurch geschehen kann, dass man ein Geheimnis offenbart", müsse man es entweder offenlegen - und dann sei es kein Geheimnis mehr. "Oder man offenbart das Geheimnis nicht und verliert dann möglicherweise den Prozess, wie auch heute geschehen." Das Gericht entschied entsprechend anhand von Qualcomms Darstellung der Umsetzung der Technologie in den Apple-Geräten. In weiteren Verfahren zu einem Software-Patent für Details der Suchfunktion auf dem iPhone traf das Gericht zunächst keine Entscheidung.
Qualcomm klagt gegen Apple in Deutschland in mehr als einem Dutzend Verfahren in München und Mannheim. Bisher wurde ein Verfahren ausgesetzt und in einem wurde die Qualcomm-Klage abgewiesen.