EuGH-Urteil
01.10.2019, 10:45 Uhr
Voreingestellte Einwilligung in Cookies ist unzulässig
Ein aktuelles Urteil des EuGH besagt: Die voreingestellte Einwilligung in Cookies ist unzulässig. User müssen dem Setzen der Cookies aktiv zustimmen.
Der EuGH hat entschieden, inwieweit User dem Setzen von Cookies durch eine Webseite zustimmen müssen.
(Quelle: shutterstock.com/yingthun)
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: User müssen dem Setzen sogenannter Cookies nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aktiv zustimmen. Eine voreingestellte Zustimmung zum Speichern der Daten auf dem Rechner sei unzulässig, urteilten die Luxemburger Richter am Dienstag (Rechtssache C-673/17).
Cookies speichern beim Surfen Daten auf der Festplatte des Nutzers. Beim erneuten Besuch der Webseite können mit ihrer Hilfe die Nutzer und ihre Einstellungen schneller wiedererkannt werden.
Hintergrund
Hintergrund ist ein Online-Gewinnspiel des Anbieters Planet49 aus Deutschland. Auf der Anmeldeseite des Gewinnspiels gibt es ein Kästchen, bei dem bereits ein Häkchen gesetzt war. Die Zustimmung in das Setzen von Cookies lag damit automatisch vor. Das Häkchen konnte jedoch auch entfernt werden.
Der Bundesverband der deutschen Verbraucherzentrale hatte auf Unterlassung geklagt (Rechtssache C-637/17).