Veto der EU-Kommission 02.10.2023, 07:55 Uhr

Hotelportal Booking darf Wettbewerber eTraveli nicht wie geplant übernehmen

Es ist das erste Mal, dass die EU-Kommission dieses Jahr eine Übernahme verboten hat: Das Hotelportal Booking darf den Wettbewerber eTraveli nicht wie geplant übernehmen.
(Quelle: Shutterstock/fizkes)
Das Buchungsportal Booking darf den Wettbewerber eTraveli nicht wie geplant übernehmen. Die Übernahme von eTraveli durch Booking würde die beherrschende Stellung von Booking auf dem Markt der Online-Reisebüros stärken, was möglicherweise zu höheren Preisen für Verbraucherinnen und Verbraucher führen könnte, sagte der für Wettbewerb zuständige EU-Kommissar Didier Reynders in Brüssel.
"Booking hat keine ausreichenden Abhilfemassnahmen angeboten, um diese Bedenken auszuräumen", hiess es in einer Mitteilung. Reynders sagte, es sei das erste Mal, dass die Kommission dieses Jahr eine Übernahme verboten habe.
Booking ist den Angaben zufolge das dominierende Hotelportal im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Zum EWR gehören neben den EU-Staaten auch Norwegen, Lichtenstein und Island. "Das Unternehmen ist in den letzten zehn Jahren stetig gewachsen und hat einen Marktanteil von über 60 Prozent erreicht", so die Kommission. Das schwedische Unternehmen eTraveli betreibt über seine Marken wie GotoGate und My Trip Websites, über die Flüge gebucht werden können.

Von der Trägheit der Kunden profitieren

Im Mittelpunkt des Geschäftsmodells von Booking stünde zwar die Online-Vermittlungen von Hotels, so die Kommission. Die Flugvermittlung könnte aber dazu führen, dass die Plattform Booking deutlich stärker genutzt werde, wodurch auch die Chance steige, anschliessend Hotels zu vermitteln. "Booking hätte von der Trägheit der Kunden profitieren können", hiess es wörtlich.
Die EU-Kommission ist unter anderem dafür zuständig, zu überprüfen, ob Übernahmen ab einem gewissen Schwellenwert den Wettbewerb im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) verzerren könnten. Booking kann rechtlich gegen die Entscheidung der Kommission vorgehen. Reynders betonte auf die Frage, ob die Entscheidung einer rechtlichen Untersuchung standhalte, man habe eine wohlüberlegte Entscheidung getroffen. "Wenn wir nicht zuversichtlich sind, treffen wir keine Entscheidung", so Reynders.



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