Kommentar
13.04.2021, 05:44 Uhr
Check24: Bedenklicher Präzedenzfall
Nach Gegenwind von Banken und Verbraucherschützern musste die Check24 GmbH einen Girokontenvergleich wieder vom Netz nehmen. Dass der Nachfolger jetzt von einer gemeinnützigen Stiftung kommt, ist erstaunlich - und ein nicht ungefährliches Signal.
Auch ohne die EU hätte es eigentlich niemanden gewundert, dass Check24 mit einem Online-Girokonten-Vergleich auf den Markt geht. Preis- und Tarifvergleiche machen schliesslich das Kerngeschäft der Unternehmensgruppe aus, die 1999 in München gegründet wurde und inzwischen über eine halbe Milliarde Euro pro Jahr umsetzt.
Mitte 2020 hatte Check24 das Portal gestartet - und sofort Gegenwind vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bekommen. Der befand, dass die Auswahl der dort aufgeführten Kreditinstitute dem Kunden keinen ausreichenden Überblick über den Gesamtmarkt bieten würde.
Entscheidend dabei: Der Girokontenvergleich war nicht ausschliesslich eine unternehmerische Entscheidung der Check24 GmbH, sondern erfüllte auch einen gesetzlichen Zweck. Die Zahlungskontenrichtlinie der EU sieht nämlich vor, dass die Verbraucher in der Union einen offenen Zugang zu einer Übersicht haben müssen, in der sie Konditionen und Gebühren von Kontoanbietern vergleichen können.
Klage vom vzbv
Dem, so monierten die Verbraucherschützer, sei Check24 aber nicht nachgekommen, nur ein Drittel der in Deutschland aktiven Banken sei dort gelistet. Der vzbv reichte gar eine Klage ein. Auch der Bankenverband war nicht zufrieden, die Bewertungskriterien seien nicht transparent genug. So zog Check24-Chef Christoph Röttele entnervt den Stecker eines Projektes, das nach seinen Aussagen siebenstelliges Budget verschlungen und nie einen Cent Gewinn gemacht hat. Im Januar 2021 wurde der Girokontenvergleich eingestellt.
Jetzt ist er wieder da, betrieben von der Stiftung Warentest. Die ist, anders als Check24, kein gewinnorientiertes Unternehmen, sondern eine gemeinnützige Stiftung, gefördert aus Steuergeldern. Ab 2022 soll gar die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) selbst den Girokontencheck übernehmen. Der EU-Richtlinie wird damit Genüge getan: Der Bürger hat eine Vergleichsmöglichkeit, und zumindest bei der Stiftung Warentest darf man auch davon ausgehen, dass die veröffentlichten Zahlen stimmen.
Allerdings wird da auch ein aus meiner Sicht eigentümlicher Präzedenzfall geschaffen, denn grundsätzlich ist das Internet privatwirtschaftliches Terrain, und Produktvergleiche sind darin ein lukratives Geschäftsmodell. Und das Thema "Girokonten" könnte ja Schule machen. Stromtarife, Handy-Tarife, Versicherungstarife - vieles davon unterliegt dem Genehmigungsvorbehalt irgendeiner Bundesbehörde. Das hat viele Vorteile für Verbraucher - unter anderem den, dass sie einen Ansprechpartner haben, wenn sie sich beschweren wollen.
Wenn jetzt aber diese Bundesbehörden anfangen, finanziert aus Steuergeldern einen Marktüberblick über alle Angebote zu geben, für deren Genehmigung sie verantwortlich sind, dann fällt für viele private Vergleichsportale ein Gutteil ihrer Geschäftsgrundlage weg. Sie hätten neben dem Universalgegner Google plötzlich noch einen weiteren, übermächtigen Konkurrenten: den Staat.