Klage gegen WhatsApp wird immer wahrscheinlicher
Grund für die Klage
Nach Ansicht der Verbraucherschützer sind die neuen Datenschutzbestimmungen zu einem überwiegenden Teil nicht zulässig. Ende August ist bekannt geworden, dass künftig die Telefonnummer des WhatsApp-Nutzers sowie Informationen dazu, wie häufig der Kurzmitteilungsdienst genutzt wird, an Facebook weitergegeben werden. Bestehende WhatsApp-Mitglieder konnten diese Änderung noch bis zum 25. September ablehnen und den Dienst weiterhin nutzen.
Ein besonders kritischer Punkt der neuen Datenschutzbestimmungen stellt für die Verbraucherschützer vor allem der Datenaustausch aller gespeicherten Kontakte des WhatsApp-Users dar. Denn das bedeutet, dass auch Telefonnummern von Personen gespeichert werden, die WhatsApp persönlich überhaupt nicht nutzen.
Gegen den Datenaustausch zwischen Facebook und WhatsApp ging auch der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar vor. Ende September untersagte er per Verwaltungsanordnung Facebook den Datenaustausch mit der Messenger-App WhatsApp.