Datenschutz
17.10.2016, 23:03 Uhr
Klage gegen WhatsApp wird immer wahrscheinlicher
WhatsApp hat in der vorgegebenen Frist keine Unterlassungserklärung bezüglich des Datenaustauschs mit Facebook abgegeben. Nun droht dem Messenger-Dienst eine Klage durch die Verbraucherzentrale Bundesverband.
Der Kurznachrichten-Dienst WhatsApp hat sich bisher geweigert eine Unterlassungserklärung bezüglich des Datenaustauschs mit Facebook abzugeben. Aus diesem Grund droht nun eine Klage durch die Verbraucherzentrale Bundesverband (Vzbv), berichtet der Tagesspiegel.
Die Verbraucherschutzzentrale hatte WhatsApp wegen des geplanten Datenaustausch abgemahnt. Der Messenger-Dienst sollte bis zum 21. September eine Unterlassungserklärung abgeben. Zwischenzeitlich hat WhatsApp um eine Fristverlängerung gebeten, was grundsätzlich als ein Zeichen für eine Gesprächsbereitschaft gewertet wurde. Nun ist aber auch die verlängerte Deadline verstrichen, ohne dass der Kurznachrichten-Dienst eine Stellungnahme abgegeben hat.
Grund für die Klage
Nach Ansicht der Verbraucherschützer sind die neuen Datenschutzbestimmungen zu einem überwiegenden Teil nicht zulässig. Ende August ist bekannt geworden, dass künftig die Telefonnummer des WhatsApp-Nutzers sowie Informationen dazu, wie häufig der Kurzmitteilungsdienst genutzt wird, an Facebook weitergegeben werden. Bestehende WhatsApp-Mitglieder konnten diese Änderung noch bis zum 25. September ablehnen und den Dienst weiterhin nutzen.
Ein besonders kritischer Punkt der neuen Datenschutzbestimmungen stellt für die Verbraucherschützer vor allem der Datenaustausch aller gespeicherten Kontakte des WhatsApp-Users dar. Denn das bedeutet, dass auch Telefonnummern von Personen gespeichert werden, die WhatsApp persönlich überhaupt nicht nutzen.
Gegen den Datenaustausch zwischen Facebook und WhatsApp ging auch der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar vor. Ende September untersagte er per Verwaltungsanordnung Facebook den Datenaustausch mit der Messenger-App WhatsApp.