Chancen und Risiken für E-Commerce
25.07.2016, 12:40 Uhr
Freies WLAN: Das Drahtlos-Dilemma
Die deutsche Politik will Hemmnisse für den Betrieb offener WLAN-Netze beseitigen. Damit tun sich für den E-Commerce neue Chancen, aber auch neue Risiken auf.
Wer in Hongkong unterwegs einen kostenlosen Zugang zum Internet sucht, der kann sich auf die Stadtverwaltung verlassen. Rund um jedes öffentliche Verwaltungsgebäude steht nicht nur ein, sondern gleich zwei offene WLANs zur Verfügung: "freegov wifi" und "freegovwifi-e". Vor allem zur Variante ohne das angehängte "e" ist der Zugang kinderleicht. Das Smartphone verbindet sich ohne weitere Eingaben mit dem Funknetz. Öffnet man dann seinen Browser, landet man auf einer Website der Verwaltung der südostasiatischen Metropole, die einem die Zugangsdaten zum anderen, verschlüsselten Netz nennt - das ist alles.
Der Grund für diese ungewöhnliche Massnahme: Damit will die Verwaltung der fernöstlichen Millionenstadt das Bewusstsein der Handynutzer dafür schärfen, dass ein wirklich offenes, also unverschlüsseltes WLAN ein Sicherheitsrisiko ist. Dass die Hongkonger Behörden ihre Bürger in Sachen Smartphone gern an die Hand nehmen, wird schon am Flughafen deutlich: An jeder Rolltreppe prangt der Hinweis, man möge bitte nicht nur auf sein Handy starren, denn das könne böse enden.
In Sachen Smartphone-Nutzung sind nicht nur die Asiaten, sondern auch viele andere Länder der Welt den Deutschen weit voraus. Für den technologischen Rückstand gibt es einen Grund: Nirgends gibt es so wenige offene Funknetze wie in Deutschland. Verantwortlich für diese Situation ist eine rechtliche Konstellation, die ziemlich einzigartig ist. Die Stichworte dazu heissen Störerhaftung, Provider-Haftungsprivileg und Abmahnung.
Störerhaftung: Ein deutsches Kuriosum
Im Kern geht es bei der Störerhaftung darum, dass jeder, der in Deutschland ein WLAN-Funknetz betreibt, dafür mitverantwortlich ist, wie dieses Netz genutzt wird. Lädt beispielsweise jemand per Filesharing illegal urheberrechtlich geschützte Musik oder Videos ins Internet, kann er dafür belangt werden. Als Beweis taugt die IP-Adresse, die dafür genutzt wurde. Die Betreiber eines offenen WLANs mussten sich bislang die Aktivitäten eines jeden Nutzers zurechnen lassen, der sich in ihr Netz eingeloggt hat - bei unverschlüsselten Netzen mit freiem Zugang ein untragbares Risiko. Sobald eine illegale Nutzung festgestellt wird, haftet der Betreiber des WLAN-Zugangs nach deutschem Recht als Mitstörer.
Dieser Umstand ist eigentlich ein Kuriosum, denn ebenso wenig wie die Post dafür haftet, wenn Dinge, die nicht legal sind, über sie verschickt werden, sind Telefongesellschaften für den Inhalt der Gespräche verantwortlich, die ihre Kunden führen. Auch professionelle Internet-Zugangsanbieter (ISP) haften nicht für die Daten, die sie übertragen - sie dürfen in den Datenstream noch nicht einmal hineinschauen. Dieses Haftungsprivileg ist im Telemediengesetz (TMG) festgeschrieben.
Änderung des TMG
Die Änderung des TMG, die der Bundestag Anfang Juni verabschiedet hat, sieht eben diese Regelung auch für die Betreiber von öffentlichen WLANs vor. "Jetzt kann jeder sein Netz öffnen und hat keine Haftungsrisiken", freut sich Lars Klingbeil, netzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion über den Erfolg seiner Partei.
Dennoch bleiben nach Ansicht von Juristen wie dem Düsseldorfer Anwalt Christian Solmecke Haftungsrisiken für die Betreiber offener WLAN-Netzwerke. Rechteinhaber, also konkret die rechtlichen Vertreter von Film- und Musiklabels, könnten versuchen, die Netzbetreiber im Zuge einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung auf Unterlassung zu verpflichten. Wie sich diese Situation in der Zukunft entwickeln wird, ist zum derzeitigen Zeitpunkt unklar. Allerdings hat EU-Generalanwalt Maciej Szpunar bereits im März 2016 die Ansicht geäussert, dass der Betreiber eines Cafés, eines Hotels oder eines Geschäfts nicht für Urheberrechtsverletzungen seiner Gäste im kostenfreien Haus-WLAN verantwortlich gemacht werden könne.
Provider arbeiten an einem riesigen Hotspot-Netz
Parallel arbeiten vor allem die grossen Telcos und Kabelnetzbetreiber daran, die Republik mit WLAN-Zugangspunkten zu überziehen. Dazu nutzen die Internet-Zugangsanbieter die WLAN-Router, die ihre Endkunden von ihnen bezogen haben, und aktivieren eine Zusatzfunktion. Neben dem privaten Drahtlosnetz, das der Kunde zu Hause für seine Zwecke nutzt, baut der Router ein zweites Netz auf. Darauf sollen dann auch andere Kunden des Anbieters Zugriff haben. Auf diese Weise wollen Telekom, Vodafone und Unitymedia WLAN-Hotspots quasi an jeder Ecke ermöglichen. Allein Unitymedia spricht von 1,5 Millionen Geräten, die dafür genutzt werden könnten.
Doch vielfach haben die Provider dabei die Rechnung ohne die Endkunden gemacht. Besonders Unitymedia geriet Anfang des Jahres in die Schlagzeilen, als der Breitband-Kabelanbieter bekannt gab, man werde auch ohne Einwilligung der Endkunden die Router in ihren Wohnzimmern als WLAN-Zugriffspunkte für andere Unitymedia-Kunden nutzen.
Aus Sicht des Kabelnetzbetreibers ist das kein Problem. Schliesslich habe der Kunde keinen Nachteil davon, wenn über seinen WLAN-Router auch andere Nutzer surfen. Die Bandbreite, so verspricht Unitymedia, werde säuberlich getrennt. Dennoch geriet das Unternehmen unter Druck, die Verbraucherzentrale NRW klagte gegen den Kabelnetzbetreiber. Wolfgang Schuldzinski, Chef der Zentrale, sagt dazu: "Der Kunde muss selbst entscheiden können, ob über seinen Router ein Hotspot geschaltet wird oder nicht." Das generelle Unwohlsein, das viele Kabelkunden bei dem Gedanken befällt, ihre Infrastruktur mit Wildfremden teilen zu müssen, ist nicht völlig aus der Luft gegriffen: WLAN-Router sind inzwischen beliebte Einfallstore für Hacker und Cyberkriminelle, denn wer Zugriff auf den Router hat, dem stehen automatisch alle daran angeschlossenen Computer offen. Während Markenhersteller wie AVM oder Lancom Systems bekannt gewordene Sicherheitslücken bei ihren Produkten zeitnah durch Software-Updates fixen, hinken die Netzbetreiber in dieser Beziehung häufig hinterher - schliesslich entwickeln sie ihre Endgeräte selten selbst.