Verhaltensrichtlinien zur Netzneutralität überarbeitet
Zusätzliche Massnahmen für volle Transparenz
In Zukunft informieren die Netzbetreiber auch über angewandte Verkehrsmanagementmassnahmen und über allfällige Netzwerkstörungen.
Kunden, die den Verdacht haben, ihr Netzbetreiber verletze den Verhaltenskodex, können nach wie vor die Schlichtungsstelle anrufen (vgl. www.s-nn.ch). Die Schlichtungsstelle wird den Fall untersuchen und zwischen Nutzer und Anbieter vermitteln.
Die grossen Netzbetreiber bekräftigen hiermit gemäss eigenen Angaben ihr Engagement für ein offenes und innovatives Internet.