Schweizer ICT-Unternehmen
17.03.2016, 10:37 Uhr
Verhaltensrichtlinien zur Netzneutralität überarbeitet
Die grossen Netzbetreiber der Schweiz – Salt, Sunrise, Swisscom, upc cablecom sowie der Verband SUISSEDIGITAL haben ihre Verhaltensrichtlinien zur Netzneutralität überarbeitet und präzisiert.
Laut den Mitgliedern des Kodex gilt weiterhin: Alle Kunden können alle Inhalte, Dienste und Anwendungen des Internets auf jeder Hard- und Software ihrer Wahl uneingeschränkt nutzen. Auch die Informations- und Meinungsäusserungsfreiheit wird nicht eingeschränkt. Es werden auch keine Dienste oder Anwendungen gesperrt. Zudem hat sich der Schweizerische Verband der Telekommunikation asut entschlossen, dem Kodex beizutreten.
Ausdrücklich präzisiert wurde, dass Dienste oder Anwendungen nicht behindert werden dürfen. Damit wird garantiert, dass kein Angebot gesperrt, gedrosselt oder anderweitig benachteiligt wird.
Der Kodex listet – neu abschliessend – auch sämtliche zulässigen Verkehrsmanagementmassnahmen zur Qualitätssicherung und für die auf den Kunden zugeschnittenen Angebote auf – und schafft damit Klarheit. So müssen Verfügungen von Behörden umgesetzt, schädliche Aktivitäten blockiert oder Kapazitätsengpässe überwunden werden können. Zulässig sind Verkehrsmanagementmassnahmen aber auch, um die Dienstqualität von gewissen Diensten wie zum Beispiel Telefonie, TV und Videokonferenzen (so genannte „managed services“) zu gewährleisten. Oder um den Verkehr auf der Leitung eines Nutzers gemäss seinem Vertrag zu priorisieren und vertraglich vorgesehene Nutzungslimiten und Bedingungen anzuwenden. Diese Liste wird periodisch überprüft und gegebenenfalls an die technische und ökonomische Entwicklung angepasst.
Ausdrücklich präzisiert wurde, dass Dienste oder Anwendungen nicht behindert werden dürfen. Damit wird garantiert, dass kein Angebot gesperrt, gedrosselt oder anderweitig benachteiligt wird.
Der Kodex listet – neu abschliessend – auch sämtliche zulässigen Verkehrsmanagementmassnahmen zur Qualitätssicherung und für die auf den Kunden zugeschnittenen Angebote auf – und schafft damit Klarheit. So müssen Verfügungen von Behörden umgesetzt, schädliche Aktivitäten blockiert oder Kapazitätsengpässe überwunden werden können. Zulässig sind Verkehrsmanagementmassnahmen aber auch, um die Dienstqualität von gewissen Diensten wie zum Beispiel Telefonie, TV und Videokonferenzen (so genannte „managed services“) zu gewährleisten. Oder um den Verkehr auf der Leitung eines Nutzers gemäss seinem Vertrag zu priorisieren und vertraglich vorgesehene Nutzungslimiten und Bedingungen anzuwenden. Diese Liste wird periodisch überprüft und gegebenenfalls an die technische und ökonomische Entwicklung angepasst.