Klage von Axel Springer
29.09.2015, 21:40 Uhr
Kölner Landgericht: Adblock Plus bleibt weiter legal
Nach München und Hamburg fiel nun auch in Köln ein Urteil im Adblocker-Fall. Das Landgericht entschied gegen Axel Springer und verkündete, dass Adblock Plus sowie das Geschäftsmodell legal seien.
Drei Verfahren im Fall Medienkonzerne gegen Eyeo und Adblock Plus gab es bereits - in München und Hamburg - nun steht auch das Urteil des Kölner Landgerichts fest. Geklagt hatte Axel Springer, der Vorwurf: Die Nutzung eines Werbeblockers beinträchtige das Geschäft des Medienunternehmens unzulässig.
Das Kölner Gericht schloss sich nun im Urteil weitgehend der Auffassung der Gerichte in München und Hamburg an, die bereits in drei früheren Verfahren zu Gunsten von Adblock Plus entschieden haben. Auch Köln sieht in Adblock kein illegales Geschäftsmodell, Nutzer hätten das Recht, Online-Werbung in ihren Browsern zu blockieren.
Der Schwerpunkt seines Geschäfts liegt für Springer in der Vermarktung von Werbeflächen. "Das Kerngeschäft der Klägerin ist die Vermarktung von Werbung. Journalistische Inhalte sind das Vehikel, um die Aufmerksamkeit des Publikums für die werblichen Inhalte zu erreichen." Keinem Produkt sollte es laut Springer erlaubt sein, Werbeanzeigen im Internet zu blockieren.
Der Schwerpunkt seines Geschäfts liegt für Springer in der Vermarktung von Werbeflächen. "Das Kerngeschäft der Klägerin ist die Vermarktung von Werbung. Journalistische Inhalte sind das Vehikel, um die Aufmerksamkeit des Publikums für die werblichen Inhalte zu erreichen." Keinem Produkt sollte es laut Springer erlaubt sein, Werbeanzeigen im Internet zu blockieren.
"Unvernünftig und innovationsfeindlich"
"Wir setzen uns für den Schutz der Nutzer-Interessen ein und arbeiten an einem Kompromiss zwischen Adblock Plus, Nutzern und werbefinanzierten Webseiten. Auch wenn das in unserem Fall ein Kampf gegen sehr gut bezahlte Anwälte ist - und entsprechend harte Arbeit mit sich bringt", meint hingegen Till Faida, Co-Gründer von Adblock Plus. Und: "Das Verhalten von Springer vor Gericht zeigt, wie unvernünftig und innovationsfeindlich Verlagshäuser sein können", so Faida.
Allen Verlagshäusern stösst vor allem das "Acceptable-Ads-Modell" oder "Whitelisting" sauer auf. Es lässt nur Werbung zu, die den Eyeo-Kriterien für annehmbare Werbung folgt. Welche Elemente den User "nerven" könnten, definiert Eyeo, dazu zählen beispielsweise Bewegtbild-Anzeigen. Webseitenbetreiber können gegen eine Umsatzbeteiligung bewirken, dass ihre Anzeigen ausgespielt werden.
Adblock Plus wurde nach eigenen Angaben seit 2006 mehr als 400 Millionen Mal heruntergeladen; wöchentlich kommen drei Millionen neue Downloads hinzu.
Zuletzt ergab eine Messung des Online-Vermarkterkreises (OVK), dass Adblocker im Durchschnitt Online-Werbung auf 21,49 Prozent der Page Impressions ausblenden. Dafür führten zwei Drittel der Mitgliedshäuser des OVK eine Auswertung der eigenen Angebote durch.