Performancemarketing 25.09.2014, 11:47 Uhr

Amazon ändert Affiliate-Provisionen

Ein Prozent auf Smartphones, zehn Prozent auf Kleidung: Zum 1. Oktober 2014 ändert Amazon in Deutschland das Provisionsmodell für Affiliates, die über ihre Seiten Käufer zu Amazon weiterleiten.
(Quelle: Shutterstock.com/TACstock)
In einer Mitteilung an die Website-Betreiber, die Mitglieder im Amazon-PartnerNet sind, kündigt Amazon für den 1. Oktober 2014 eine Änderung der Provisionsberechnung an. War bislang vor allem die Anzahl der verkauften Produkte entscheidend über die Provisionshöhe, so staffelt Amazon künftig die Provisionen nach Produktkategorien:
  • Ein Prozent: Fernseher, Smartphones & Tablets ohne Vertragsbindung, PS4-Konsolen
  • Drei Prozent: Computer, Elektronik und Foto, Elektro-Grossgeräte
  • Fünf Prozent: Software, Musik, DVD, Games, Baumarkt, Spielzeug, Küche & Haushaltswaren, Sport & Freizeit
  • Sechs Prozent: Amazon Geschenkgutscheine
  • Sieben Prozent: Bücher, Auto und Motorrad, Home, Garten & Freizeit, Musikinstrumente & DJ, Bürobedarf, Baby, Parfümerie & Kosmetik, Lebensmittel & Getränke, Drogerie & Bad, Drogerie & Bad - Elektrogeräte und Zubehör, Haustier
  • Zehn Prozent: Bekleidung, Schmuck, Gepäck, Schuhe, Uhren, digitale Produkte (eBooks, Musik, Video, Software, Spiele, Apps), Kindle-Produkte, BuyVIP-Produkte.

Bei allen übrigen Produkten vergütet Amazon seinen Affiliates künftig sieben Prozent.

In einer Sonderklausel werden Affiliates, die "eine Schule, ein Schulförderverein, ein Elternverband einer Schule, eine Universität oder Fachhochschule oder eine Partei sind, die mit einer solchen Institution verbunden ist", von Vergütungen für die Verkäufe von Büchern und E-Books ausgeschlossen. Amazon reagiert damit auf ein entsprechendes Gerichtsurteil.

In der noch bis Ende September gültigen Affiliate-Vereinbarung variieren die Vergütungen in erster Linie in Abhängigkeit von der Gesamtanzahl der ausgelieferten Produkte. So wird bislang  Affiliates, die bis zu 20 Produkte pro Monat vermitteln, fünf Prozent des Warenwertes als Provision vergütet, bei über 30.000 Produkten im Monat sind es nach der bisherigen Regelung neun Prozent. Ausgenommen von dieser Mengenstaffel, die ab 1. Oktober komplett entfällt, sind derzeit noch Intangibles wie MP3s und Video-Downloads sowie Geschenkgutscheine und Amazon BuyVIP-Produkte.





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