Datenschutzrecht
07.04.2015, 12:03 Uhr
Massenklage gegen Facebook wird in Wien geprüft
Der EuGH hat sich einer Klage des Österreichers Max Schrems bereits angenommen, nun wird die Causa "Europe versus Facebook" auch in Wien verhandelt. Das Landgericht prüft die Sammelklage ab 9. April.
Nun wird es auch in Österreich ernst für Facebook: Das Landgericht Wien verhandelt ab Donnerstag, 9. April 2015 über die Zulässigkeit einer Sammelklage, die Max Schrems dort eingebracht hat. Anlass des Prüfungsverfahrens: 25.000 Unterstützer haben ihre Schadensersatzansprüche an den österreichischen User und Juristen abgetreten, die sie im Falle eines Erfolgs gegen das Social Network hätten.
Bei dem Zivilprozess steht einmal mehr die Frage zur Debatte, ob sich der US-Konzern an europäisches Gesetz halten muss. Auf der Website Europe versus Facebook führt Schrems unter anderem folgende unrechtmässige Handlungen von Facebook Irland auf: Datenverwendungsrichtlinien, die nach EU-Recht ungültig sind; Teilnahme am NSA-Überwachungsprogramm PRISM; Fehlen wirksamer Zustimmungen zu vielen Arten der Datenverwendung; unrechtmässige Einführung von Graph Search sowie Tracking von Internetnutzern auf Webseiten (zum Beispiel über Like-Buttons). Bezahlt wird das Wiener Verfahren von einem deutschen Prozesskostenfinanzierer, der im Erfolgsfall ein Honorar erhält.
Klage laut Facebook unzulässig
Facebook bezeichnet die Klage als unzulässig, da eine derart grosse Zahl an Nutzern am europäischen Hauptsitz des Social Networks in Irland gar nicht klagen könne. Das verstosse dort gegen die "öffentliche Ordnung" und sei nach irischem Recht ohnehin nicht gestattet. Österreich wiederum sei nicht zuständig. Sollte sich das Gericht selbst dennoch für zuständig erklären, kann sich der Prozess indes noch Jahre hinziehen.
Seit dem 23. März verhandelt bereits der Europäische Gerichtshof (EuGH), ob Datenschützer gegen Facebook ermitteln müssen, nachdem sich die irische Datenschutzaufsicht bislang geweigert hat. Schrems hatte insgesamt 22 Klagen nach Irland geschickt - für jeden einzelnen Verstoss gegen europäisches Datenschutzrecht. Zuvor hatte der 27-Jährige bei dem Social Network angefragt, welche Nutzerdaten von ihm gespeichert würden, und daraufhin 1.200 Seiten zugeschickt bekommen, auf denen teilweise auch bereits gelöschte Daten aufgeführt waren - und solche, die der Konzern ohne Zutun von Schrems erhoben haben muss.