Höchstrichterliche Klärung
07.02.2020, 06:14 Uhr
Klage der Verbraucherzentralen gegen Facebook geht zum EuGH
Der BGH wird wahrscheinlich im Fall der Verbraucherzentralen gegen Facebook die Meinung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) einholen. Die Entscheidung wird aber erst in den nächsten Wochen verkündet.
Die Verbraucherzentralen wollen Facebook zu einem sorgsameren Umgang mit Nutzerdaten verpflichten - aber in einem aktuellen Rechtsstreit geht es für sie um viel mehr. Es stellt sich die Frage, ob Verbraucherverbände bei Datenschutz-Verstössen überhaupt noch anstelle betroffener Nutzer vor Gericht ziehen dürfen. Der Bundesgerichtshof (BGH) denkt darüber nach, dazu die Meinung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) einzuholen, wie in einer Verhandlung der Karlsruher Richter am Donnerstag klar wurde. Die Entscheidung wird in den nächsten Wochen verkündet. (Az. I ZR 186/17)
Gestritten wird um die Gestaltung des "App-Zentrums" von Facebook mit kostenlosen Spielen anderer Anbieter. Zumindest in der Version von 2012 stimmten Nutzer mit ihrem Klick auf "Sofort spielen" automatisch der Übermittlung verschiedener Daten an den Spielebetreiber zu. Sie berechtigten die Anwendungen auch, im eigenen Namen zu posten - "Statusmeldungen, Fotos und mehr", hiess es in einem Fall.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) war deshalb zunächst erfolgreich gegen Facebook vorgegangen: Das Netzwerk informiere nicht ausreichend darüber, welche Daten weitergegeben würden und was damit passiere, urteilte 2017 das Berliner Kammergericht. Die Berechtigung zum Posten sei so unbestimmt, dass sie sogar Werbung für "sexuell anzügliche Produkte" umfasse.
Sind die Verbraucherschützer gar nicht klageberechtigt, bringt ihnen das allerdings nichts. Die Sache ist doppelt kompliziert, weil seit Mai 2018 in der EU die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt.
Manche meinen, dass die DSGVO allein die Datenschutzbeauftragten berechtigt, Verstösse zu ahnden. Damit habe der EU-Gesetzgeber für Unternehmen Rechtssicherheit schaffen wollen, sagte der BGH-Anwalt von Facebook. Nationale Besonderheiten liefen dem zuwider.
Manche meinen, dass die DSGVO allein die Datenschutzbeauftragten berechtigt, Verstösse zu ahnden. Damit habe der EU-Gesetzgeber für Unternehmen Rechtssicherheit schaffen wollen, sagte der BGH-Anwalt von Facebook. Nationale Besonderheiten liefen dem zuwider.