Berliner Kammergericht
27.01.2020, 08:58 Uhr
Facebook verstiess gegen Datenschutzrecht
Manche Voreinstellungen zur Privatsphäre sowie Teile der AGB von Facebook verstiessen gegen das Verbraucher- und Datenschutzrecht. Zu diesem Schluss kam nun das Berliner Kammergericht.
Facebook hat mit bestimmten Voreinstellungen zur Privatsphäre und einem Teil seiner Geschäftsbedingungen gegen Verbraucher- und Datenschutzrecht verstossen. Das hat das Kammergericht in Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) entschieden, teilte die Organisation am Freitag mit.
Etliche der beanstandeten Formulierungen im Kleingedruckten von Facebook sind allerdings von dem Netzwerk schon vor geraumer Zeit verändert worden, auch um den Bestimmungen der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu genügen.
Das Kammergericht schloss sich mit seiner Entscheidung in weiten Teilen dem Urteil der Vorinstanz am Landgericht Berlin an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.