Entscheidung am OLG München
11.01.2019, 09:45 Uhr
Gericht verbietet Amazon Dash Buttons
Waschmittel und Kaffee per Knopfdruck ins Haus, ohne Smartphone oder Tablet? Für Amazon ein Paradebeispiel für ein besseres Einkaufserlebnis - für das Oberlandesgericht München ein Unding. Aber es war eh nur ein Testballon, sagen Handelsexperten.
Einen Dash Button an die Waschmaschine kleben und Waschmittel fortan einfach per Knopfdruck einkaufen - solche Bestellknöpfe bietet der Online-Händler Amazon seinen Kunden seit 2016 an, auch für Katzenfutter, Kaffee und andere Produkte des täglichen Bedarfs. Aber damit ist jetzt Schluss: Das Oberlandesgericht München verurteilte Amazon am Donnerstag zur Unterlassung.
Die aufklebbaren, nur mit dem jeweiligen Hersteller-Logo versehenen Knöpfe führten zu intransparenten Bestellungen. Klare Informationen zu Inhalt, Preis und der klare Hinweis auf eine zahlungspflichtige Bestellung fehlten, urteilten die Richter. Damit verstosse Amazon gegen die Gesetze für den Internethandel.
Zwar hat der Kunde bei der Installation der Bestellknopf-App entschieden, was er damit bestellt: Eine Kiste Heineken-Dosenbier für 21,36 Euro, Pommery-Champagner für 20,90 oder auch für 69,90 Euro eines von zwei Dutzend Produkten des Kondom-Herstellers Durex. "Bestellen sie per Knopfdruck, wenn Ihr Lieblingsprodukt zur Neige geht. Sie erhalten ihr neues Produkt, bevor das alte aufgebraucht ist", verspricht der Internethändler.
Aber was genau verbarg sich gleich noch mal hinter dem Knopf mit dem Ariel-Logo? Zudem lasse sich Amazon in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Spielraum, Details zu ändern, kritisierten die Richter: "Wenn ich den Knopf drücke - heisst das: Ich will Ariel um jeden Preis?", sagte der Senatsvorsitzende Andreas Müller. "Darf statt Pulver- auch Flüssigwaschmittel geliefert werden? Wir denken, dass die Klausel intransparent ist." Zudem fehle der zwingend notwendige klare Hinweis, dass jeder Knopfdruck eine zahlungspflichtige Bestellung auslöse.