Facebook zieht für WhatsApp-Datenabgleich vor Gericht

Facebook unterstehe nationalem Datenschutzrecht

Eine entscheidende Frage in dem Streit wird sein, ob der Hamburger Datenschützer überhaupt zuständig ist. Er argumentierte, Facebook verarbeite Daten in der Hamburger Niederlassung, weil dort das deutschsprachige Werbegeschäft betrieben werde. Deshalb sei nationales Datenschutzrecht anwendbar. Caspar war in der Vergangenheit schon mit diesem Ansatz gescheitert, sieht sich aber durch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs von Juli in seiner Einschätzung gestärkt. Facebook erklärte stets, das europäische Geschäft werde von Irland aus betrieben und deswegen seien die dortigen Datenschützer zuständig.
Facebook hatte WhatsApp vor rund zwei Jahren für etwa 22 Milliarden Dollar gekauft. Damals war erklärt worden, dass die Daten bis auf Weiteres getrennt bleiben und WhatsApp weiterhin unabhängig agieren solle. Auch jetzt wird noch versichert, dass Facebook keinen Zugang zu Inhalten der Kurznachrichten bekomme - auch weil diese verschlüsselt seien.




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