Einigung
29.01.2015, 09:40 Uhr
Schweizer Leerträgervergütung auf Smartphones
Die Hersteller und Importeure von Smartphones, die Konsumentenorganisationen und die Schweizer Verwertungsgesellschaften haben sich bezüglich Urheberrechtsvergütungen auf Smartphones geeinigt.
Die Lösung wird von allen Beteiligten akzeptiert und gilt vorerst bis Ende 2016. Sie ermöglicht den Kunstschaffenden in Zukunft eine Entschädigung für das Kopieren ihrer Werke auf Smartphones, und die Konsumenten können auch zukünftig kopierte Musik auf ihren Handys nutzen. Für die Gerätehersteller und Telekommunikationsanbieter herrscht nach dieser Einigung Rechtssicherheit.
Nach mehrjährigen Verhandlungen haben sich die Interessensverbände der Hersteller und Importeure von Smartphones – SWICO, DUN und Swissstream –,die Konsumentenorganisationen und die Verwertungsgesellschaften SSA, ProLitteris, SWISSPERFORM, SUISSIMAGE und SUISA auf einen Tarif für die Nutzung von privat kopierter Musik auf Smartphones geeinigt. Die Hersteller und Importeure von musikfähigen Handys bezahlen eine Vergütung für die Nutzung von Musik, Filmen etc. auf den digitalen Speichern in ihren Geräten. Diese Vergütung geht an die Schöpfer von urheberrechtlich geschützten Werken.
Neuer Tarif ab 2015
Die Einigung gilt für die Jahre 2010 bis 2016, wobei sich die Verhandlungspartner für die zurückliegende Zeit bis einschliesslich 2014 auf Zahlung einer Vergleichssumme geeinigt haben. Ab dem 1. Januar 2015 gilt ein neuer Tarif mit zweijähriger Dauer. Für die Zeit ab 2017 wird der Tarif neu ausgehandelt werden. Die Vergütung ist abhängig von der Speicherkapazität und beträgt je Gigabyte (GB):
Nach mehrjährigen Verhandlungen haben sich die Interessensverbände der Hersteller und Importeure von Smartphones – SWICO, DUN und Swissstream –,die Konsumentenorganisationen und die Verwertungsgesellschaften SSA, ProLitteris, SWISSPERFORM, SUISSIMAGE und SUISA auf einen Tarif für die Nutzung von privat kopierter Musik auf Smartphones geeinigt. Die Hersteller und Importeure von musikfähigen Handys bezahlen eine Vergütung für die Nutzung von Musik, Filmen etc. auf den digitalen Speichern in ihren Geräten. Diese Vergütung geht an die Schöpfer von urheberrechtlich geschützten Werken.
Neuer Tarif ab 2015
Die Einigung gilt für die Jahre 2010 bis 2016, wobei sich die Verhandlungspartner für die zurückliegende Zeit bis einschliesslich 2014 auf Zahlung einer Vergleichssumme geeinigt haben. Ab dem 1. Januar 2015 gilt ein neuer Tarif mit zweijähriger Dauer. Für die Zeit ab 2017 wird der Tarif neu ausgehandelt werden. Die Vergütung ist abhängig von der Speicherkapazität und beträgt je Gigabyte (GB):
Damit bezahlt ein Hersteller resp. Importeur von Smartphones für ein Gerät mit einem Speicher von 64 GB 3.84 Franken. Beträgt die Speichergrösse mehr als 64 GB, so gilt die gleiche Vergütung wie für Geräte bis und mit 64 GB, jedoch maximal 2 % des Listenpreises. Die Einigung zwischen den Verhandlungspartnern erfolgte im Juli 2014. Nun hat auch die Eidgenössische Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten ESchK den Tarif gutgeheissen.
Nach mehrjährigen Verhandlungen konnte eine Einigung gefunden werden. Diese ermöglicht, dass Kunstschaffende entschädigt werden, Hersteller und Importeure Rechtssicherheit erhalten und Konsumenten auch auf Smartphones urheberrechtlich geschützte Inhalte kopieren und nutzen können.
Für die Hersteller und Importeure von Smartphones verhandelten der Verband der Urheber- und Nachbarrechtsnutzer (DUN), der Schweizerische Wirtschaftsverband der Anbieter von Informations-, Kommunikations- und Organisationstechnik (Swico) und der Schweizerische Verband der Streaming Anbieter (Swissstream). Die Konsumenten waren vertreten durch die Associazione Consumatrici della Svizzera Italiana (ACSI), die Fédération Romande des Consommateurs (FRC), das Konsumentenforum (Kf) und die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS). Die Interessen der Urheber wurden durch die fünf Schweizer Verwertungsgesellschaften SSA, ProLitteris, SWISSPERFORM, SUISSIMAGE und SUISA vertreten.