Bundesverwaltungsgericht 01.04.2019, 15:15 Uhr

Helsana verstösst mit Bonus-App gegen den Datenschutz

Aus Sicht des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten verstösst die Gesundheits-App «Helsana+» gegen den Datenschutz. Das Bundesverwaltungsgericht gab ihm teilweise recht, die Krankenkasse darf das Bonusprogramm jedoch weiterhin auch grundversicherten Kunden anbieten.
(Quelle: Helsana)
Im Frühling 2018 analysierte Adrian Lobsiger, der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (Edöb), die Gesundheits-App «Helsana+». Bei der App handelt es sich um ein Programm, das bei Teilnehmenden die Gesundheit fördern und diese mit Prämienverbilligungen zu einem bewegungsbetonteren Lebensstil animieren soll. Er erkannte dabei zwei datenschutzrechtliche Probleme und legte den Sachverhalt dem Bundesverwaltungsgericht vor (Computerworld berichtete).
Dieses hat nun das Verdikt des Edöb in einem Punkt bestätigt. Und zwar gaben Nutzerinnen und Nutzer bis vor der Beanstandung Lobsigers bei der Registrierung ihre Einwilligung, dass die Helsana Zusatzversicherungen prüfen darf, ob eine Grundversicherung bei der Helsana-Gruppe vorliegt. Dies ist gemäss Bundesverwaltungsgericht tatsächlich rechtswidrig.
Der Edöb störte sich zudem daran, dass auch Grundversicherte mit der App Boni erhalten. Aus der Sicht Lobsigers handle es sich dabei um versteckte Prämienverbilligungen, die laut Krankenversicherungsgesetz (KVG) verboten sind. In diesem Punkt waren die Richter jedoch der Meinung, dass das Bonusprogramm mit dem KVG vereinbar ist. Ausserdem pfiffen sie den Datenschützer zurück, weil die KVG-Konformität von «Helsana+» nach Auffassung des Gerichts keine datenschutzrechtliche Frage sei.



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