Schweiz
03.05.2017, 07:10 Uhr
Einzahlungsscheine werden bald abgeschafft
Die Bankenvereinigung PaymentStandards.CH hat die technischen Merkmale der QR-Rechnung vorgestellt. Sie ist maschinenlesbar und wird die Einzahlungsscheine ersetzen.
Ab Januar 2019 ersetzt die QR-Rechnung die orangen und roten Einzahlungsscheine. Die maschinenlesbare Rechnung ist Bestandteil der Digitalisierung des Zahlungsverkehrs in der Schweiz. Wie die Bankenvereinigung PaymentStandards.CH mitteilt, wurden nun die technischen Merkmale der QR-Rechnung definiert.
Die neue Rechnung enthält den QR-Code mit einem mittig platzierten Schweizer Kreuz als Erkennungsmerkmal. Der Code enthält alle für die Zahlung notwendigen Informationen in maschinenlesbarer Form. Die Rechnungssteller können zukünftig QR-Rechnungen mit handelsüblichen Druckern selbst erstellt, da der Zahlteil nur noch schwarz-weiss ist. Formulare mit oranger oder roter Farbe entfallen. Ausserdem kann der QR-Code zum Beispiel für Spenden auch auf Flyern oder Plakaten angebracht werden. Um eine Zahlung zu senden, können Rechnungsempfänger zukünftig sämtliche Zahlungsinformationen per Smartphone für das E-Banking erfassen oder alternative Verfahren wie E-Rechnung respektive Twint nutzen.
Anhand der nun veröffentlichten Spezifikationen für die QR-Rechnung können Hersteller von Buchhaltungs-Software oder ERP-Systemen ihre Lösungen überarbeiten. Die Vereinigung PaymentStandards.CH rät zum Update bis Ende Jahr. Allerdings könne die QR-Rechnung erst dann eingeführt werden, wenn die Rechnungssteller ihre Systeme bis auf den Zahlungsverkehr-Standard ISO 20022 umgestellt haben. Das soll bis Mitte 2018 geschehen.
Die neue Rechnung enthält den QR-Code mit einem mittig platzierten Schweizer Kreuz als Erkennungsmerkmal. Der Code enthält alle für die Zahlung notwendigen Informationen in maschinenlesbarer Form. Die Rechnungssteller können zukünftig QR-Rechnungen mit handelsüblichen Druckern selbst erstellt, da der Zahlteil nur noch schwarz-weiss ist. Formulare mit oranger oder roter Farbe entfallen. Ausserdem kann der QR-Code zum Beispiel für Spenden auch auf Flyern oder Plakaten angebracht werden. Um eine Zahlung zu senden, können Rechnungsempfänger zukünftig sämtliche Zahlungsinformationen per Smartphone für das E-Banking erfassen oder alternative Verfahren wie E-Rechnung respektive Twint nutzen.
Anhand der nun veröffentlichten Spezifikationen für die QR-Rechnung können Hersteller von Buchhaltungs-Software oder ERP-Systemen ihre Lösungen überarbeiten. Die Vereinigung PaymentStandards.CH rät zum Update bis Ende Jahr. Allerdings könne die QR-Rechnung erst dann eingeführt werden, wenn die Rechnungssteller ihre Systeme bis auf den Zahlungsverkehr-Standard ISO 20022 umgestellt haben. Das soll bis Mitte 2018 geschehen.