01.06.2006, 00:00 Uhr

SUISA mit Rekurs ans Bundesgericht wegen Urheberrechtsabgabe

Bekanntlich hat der Verband SWICO im Februar 2006 gegen den Entscheid der Eidgenössischen Schiedskommission für die Verwertung von Urheber- und verwandten Schutzrechten vom 17. Januar 2006 eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde ans Bundesgericht erhoben. Der Präsident der zuständigen Kammer hat diesem Rekurs aufschiebende Wirkung erteilt. Gegen die seit 2. Mai 2006 vorliegende schriftliche Begründung der Schiedskommission hat nun auch die SUISA im Namen der Verwertungsgesellschaften eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde am Bundesgericht eingereicht, wie sie am Donnerstag mitteilte. Obwohl der Entscheid der Schiedskommission im allgemeinen zugunsten der Verwertungsgesellschaften ausgefallen sei, gäbe es einen wichtigen Punkt, den sie mit dem Rekurs vom höchsten Gericht überprüfen lassen wollen: Das Verhältnis der Leerträgervergütungen zu Digital Rights Management Systemen (DRMS). Entgegen den Anträgen der Verwertungsgesellschaften habe die Schiedskommission die Vergütungen gekürzt. Damit wollte die Kommission berücksichtigen, dass die Konsumenten bereits beim Herunterladen von einer mit DRMS geschützte Internet-Shop wie iTunes etwas bezahlt haben. Die Verwertungsgesellschaften halten diese Kürzung für falsch: Firmen wie Apple kassieren zweimal bei der Nutzung von Musik: Einmal wenn sie die Titel über den Internet-Shop (z.B. iTunes Music Store) verkaufen und ein zweites Mal indem sie Geräte (z. B. iPods) verkaufen, auf welche die Musikstücke gespeichert werden können. Wenn die Industrie zweimal von der Nutzung der Musik profitiere, sei nicht einzusehen, weshalb das nicht auch die Urheber tun dürfen. (ph) http://www.suisa.ch



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