"Digital Services Act" und "Digital Markets Act" 29.11.2021, 07:57 Uhr

Regulierungsversuch von Facebook, Amazon und Google: Kritik an der EU

Letzte Woche hat der EU-Rat über die Gesetzespakete "Digital Services Act" und "Digital Markets Act" abgestimmt. Sie sollen die Macht von Amazon, Google und Facebook eindämmen. Die Neuerungen stossen nun auf Kritik, vor allem der "One-Size-Fits-All"-Ansatz ist im Fokus.
(Quelle: Shutterstock/JuShoo)
Die beiden grossen Gesetzespakete "Digital Markets Act" (DMA) und "Digital Services Act" (DSA) der EU wurden im Dezember 2020 vorgelegt. Sie sollen die Silicon-Valley-Konzerne regulieren und vor allem die Macht von Firmen wie Amazon, Facebook und Google beschränken. Vergangene Woche nun hat der Europäische Rat einige Änderungen an den bisherigen Entwürfen gefordert - die jetzt auf Kritik stossen.
Im Fokus der neuen Änderungen steht vor allem der Wunsch, dass künftig alle Unternehmen in die Pflicht genommen werden, die den Zugang zu und die Regeln auf digitalen Märkten bestimmen könnten ("Gatekeeper"). Das neue Gesetz soll einen einheitlichen Rechtsrahmen für Unternehmen unterschiedlichster Geschäftsmodelle und gleiche Bedingungen für alle Marktteilnehmer herstellen.
Das heisst, es würden neben grossen Plattformen wie Anbieter von Suchmaschinen, Betriebssystemen, sozialen Netzwerken, Kommunikationsdiensten (Messengern) und Online-Werbenetzwerken auch Sprachassistenten wie Alexa, Cortana, Google Assistant und Siri unter die Kernbestimmungen der geplanten Verordnung fallen.

"Dieser Ansatz ist zwar grundsätzlich lobenswert, im Detail jedoch noch fehlerhaft. Anders als der One-Size-Fits-All-Ansatz der EU suggeriert, betreiben die Unternehmen auf digitalen Märkten sehr unterschiedliche Geschäftsmodelle. Eine Einheitslösung verbietet sich hier daher. Dies gilt insbesondere für die Definition der aktiven Endnutzer, die mit ausschlaggebend dafür ist, welche Unternehmen laut DMA künftig als Gatekeeper gelten", kritisiert Alien Mulyk, Europa-Expertin beim bevh.

Aktiver Endnutzer - Unique User

Der bevh stösst sich weiter daran, dass kein Unterschied zwischen transaktionsbasierten und nicht-transaktionsbasierten Geschäftsmodellen gemacht wird. "Neben Nutzern, die tatsächlich einen Kauf tätigen, werden auch diejenigen dazu gezählt, die sich auf der Seite lediglich umschauen, recherchieren, oder sich 'durchklicken' - kurz: einen digitalen Schaufensterbummel im E-Commerce machen."
Alles falle unter dem Begriff "unique user", aktiver Endnutzer, zusammen. Diese Zahl sei im E-Commerce naturgemäss sehr viel höher als die der aktiv Einkaufenden. Dadurch fielen auf einen Schlag künftig auch viele europäische Wettbewerber unter die Gatekeeper-Definition. Diese digitalen Wachstumsunternehmen könnten aufgrund der vergleichsweise höheren regulatorischen Last ausgebremst werden. "Das Ergebnis wäre weniger Wettbewerbsdynamik und das genaue Gegenteil dessen, was sich der DMA vorgenommen hat", so Mulyk weiter.

Ausdifferenzierung der Nutzer-Definition

Begrüssenswert sei hier die Stellungnahme der Bundesregierung, die sich in den Trilogverhandlungen aus Kommission, Mitgliedstaaten und EU-Parlament für eine Ausdifferenzierung der Nutzer-Definition ausgesprochen hat. Sie habe richtig erkannt, dass es sich im Gegensatz zum Beispiel zu Social-Media-Plattformen bei den bekannten Online-Marktplätzen um transaktionsbasierte Plattformen handelt. Das heisst, dass sie ihren Umsatz durch den Verkauf von Waren generieren - also durch Nutzer, die den Service auch aktiv in Anspruch nehmen.
"Unique users" tragen laut bevh vor allem bei solchen Plattformen zum Umsatz bei, deren Geschäftsmodell nicht transaktionsbasiert ist, und die ihre Einnahmen etwa durch Werbung generieren. Marktplätze und Plattformen im E-Commerce nutzen solche Services zwar. Sie selbst verkaufen aber Produkte. Einnahmen durch andere Dienstleistungen wie durch Werbung oder Fulfillment-Services sind, wenn überhaupt, nur marginal vorhanden. Es könne hier also keine Einheitslösung geben, da bei E-Commerce-Plattformen eine Berechnung der aktiven Endnutzer nur auf Basis der Transaktionen ­­sinnvoll sei.

Wie es weiter geht

In den nächsten Monaten müssen der EU-Rat unter der kommenden französischen Präsidentschaft, das EU-Parlament und die Kommission nun einen Kompromiss für beide Gesetze zur Plattform-Regulierung aushandeln.




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