Bundestagsbeschluss 02.11.2020, 15:03 Uhr

Online-Rabatte auf verschreibungspflichtige Medikamente verboten

Der Bundestag hat ein Gesetz beschlossen, das die Position der stationären Apotheken in Deutschland stärken soll. Es verbietet unter anderem ausländischen Online-Apotheken, Rabatte auf verschreibungspflichtige Medikamente zu gewähren.
(Quelle: shutterstock.com/Photocosmos1)
Arzneimittel sind in Deutschland vergleichsweise teuer. Online-Apotheken mit Sitz im Ausland versuchen immer wieder, diese Marktsituation auszunutzen und ihren Kunden Rabatte auf Medikamente einzuräumen, die verschreibungspflichtig sind - wogegen sich deutsche Apotheker vehement wehren. Denn eigentlich sind die Preise für verschreibungspflichtige Medikamente in Deutschland festgelegt. Ein Gesetz, das der Bundestag vor wenigen Tagen beschlossen hat, soll diesen Zustand zementieren. Allein sein Name macht klar, worum es Gesundheitsminister Jens Spahn geht: Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken (VOSG).
Das Gesetz, das auf Initiative des CDU-Politikers zustande kam, soll den Preiswettbewerb zwischen Online-Apotheke und stationärer Apotheke bei den verschreibungspflichtigen Medikamenten ausschalten. In den Worten des Ministers kling das so: "Wir sorgen für einen fairen Wettbewerb zwischen Vor-Ort-Apotheken und Versandapotheken. So sichern wir die Arzneimittelversorgung in der Stadt und auf dem Land."
Zusätzlich sichert das Gesetz den stationären Apotheken zu, einen Betrag von 2,50 Euro pro Lieferung über die Krankenkasse abrechen zu dürfen, wenn sie verschreibungspflichtige Medikamente per Botendienst bei den Kunden abliefern. Der Betrag gilt pro Tag und pro Lieferort.

Gespanntes Verhältnis

Das Verhältnis zwischen Online-Apotheken und der Politik ist angespannt. Schon Spahns Vorgänger Hermann Gröhe (CDU) warnte vor der Gefahr eines Preiskampfes zwischen stationären Apotheken und Online-Giganten wie DocMorris, die durch Niedrigpreise die Existenz der stationären Apotheken bedrohen könnten.
Befeuert wurden diese Befürchtungen durch ein Urteil des EuGH von 2016, das Online-Apotheken grundsätzlich die Abgabe auch rezeptpflichtiger Medikamente erlaubte, auch zu rabattierten Preisen. Der EU sind künstlich hochgehaltene Preise und Verkaufsbeschränkungen für ausländische Anbieter im EU-Binnenmarkt grundsätzlich ein Graus, sie sehen darin Wettbewerbshindernisse zulasten der Verbraucher. An ihrer Seite weiss die EU in dieser Frage die Krankenkassen, die an möglichst niedrigen Medikamentenpreisen interessiert sind.

Das E-Rezept kommt

Bislang scheuen viele Kunden noch das Einsenden von Rezepten bei Online-Apotheken, weshalb deren Marktanteil bei den verschreibungspflichtigen Medikamenten noch begrenzt ist. Doch das könnte sich in naher Zukunft ändern: Im August 2019 trat ein Gesetz in Kraft, das den Weg für das digitale E-Rezept ebnet, das der Patient problemlos auch bei einer Online-Apotheke einreichen kann.
Wann das E-Rezept Fuss fassen kann, steht noch nicht fest, im Sommer 2020 endete eine technische Erprobungsphase. Zukünftig sollen alle Heilmittel, Hilfsmittel oder häusliche Krankenpflege elektronisch verordnet werden können. Die entsprechenden organisatorischen Voraussetzungen sollen bis Ende des Jahres stehen - so lautet zumindest der Wunsch des Gesundheitsministers. 




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