Notebooksbilliger.de muss Millionen-Bussgeld bezahlen
"Überzogenes Bussgeld"
Notebooksbilliger.de hält sowohl die Begründung als auch das Bussgeld selbst für deutlich überzogen. Dessen Höhe stehe "in keiner Relation zur Grösse und Finanzkraft des Unternehmens sowie zur Schwere des angeblichen Verstosses", liess Chef Oliver Hellmold mitteilen. "Bei verschwundener oder beschädigter Ware werden die gespeicherten Aufzeichnungen allenfalls nachträglich auf Hinweise untersucht. Dieses Vorgehen ist bei Versand- und Logistikunternehmen Standard."
Der Bussgeldbescheid müsse aufgehoben werden, forderte Hellmold. Zudem habe sein Unternehmen bereits "eng kooperiert, um eine vollständige Compliance mit der DSGVO auch aus Sicht der Behörde sicherzustellen". Dass Notebooksbilliger.de seine Beschäftigten systematisch per Kamera beaufsichtigen solle, komme einer "haltlosen Unterstellung" gleich: "Zu keinem Zeitpunkt war das Videosystem darauf ausgerichtet, das Verhalten der Mitarbeiter oder deren Leistungen zu überwachen." Die Firma lässt sich nun von spezialisierten Anwälten vertreten.
René Sandor, Experte für Datenschutzrecht bei der Wirtschaftskanzlei CMS, erklärte, grundsätzlich dürften Arbeitgeber ihre Beschäftigten "nicht ins Blaue hinein" beobachten. "Das gilt vor allem für Rückzugsbereiche wie Aufenthaltsräume. Die Videoüberwachung darf erst recht nicht vorsorglich zur Abschreckung eingesetzt werden, denn das würde die Vertrauensbasis im Arbeitsverhältnis untergraben."
Auch der Branchenverband Bitkom hält das verhängte Bussgeld für unverhältnismässig, wenn man alle gegebenen Tatbestände und Umstände in diesem konkreten Fall betrachtet. Der Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder kritisiert vor allem die Ausrichtung auf den Umsatz bei der Berechnung der Strafsumme, was bei geringen Margen manche Unternehmen in den Ruin treiben könne. Er prangert weiterhin die generelle Unverhältnismässigkeit und das fehlende Augenmass vieler Datenschutzbehörden bei vorherigen Datenschutzverstössen an.