Grobe Datenschutzverstösse
11.01.2021, 16:54 Uhr
Notebooksbilliger.de muss Millionen-Bussgeld bezahlen
Weil er Mitarbeiter in geschützten Räumen ohne deren Einverständnis gefilmt haben soll, muss der Multichannel-Händler Notebooksbilliger.de eine Strafe von 10,4 Millionen Euro zahlen. Der Händler hält die Summe für zu hoch. Auch der Bitkom springt dem Händler bei.
Der Elektronikhändler Notebooksbilliger.de soll wegen unzulässiger Videoüberwachung von Mitarbeitern 10,4 Millionen Euro Bussgeld zahlen. Niedersachsens Datenschutzbeauftragte Barbara Thiel teilte mit, die Praxis des Unternehmens mit Hauptsitz in Sarstedt bei Hannover sei ohne Rechtsgrundlage über mindestens zwei Jahre gelaufen. Kameras hätten dabei Arbeitsplätze und Aufenthaltsbereiche des Personals sowie Lager und Verkaufsräume erfasst. Auch Kunden seien auf Aufnahmen in Wartebereichen zu sehen.
Notebooksbilliger.de wies die Vorwürfe zurück und legte Einspruch gegen den Bussgeldbescheid ein. Es handelt sich nach Angaben Thiels um die höchste verhängte Summe in ihrem Bereich bei solch einem Verstoss seit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die Firma habe die Videokontrolle inzwischen "rechtmässig ausgestaltet".
Die Argumentation von Notebooksbilliger.de, man habe mit dem bisherigen System den Warenfluss verfolgen oder möglichen Diebstählen vorbeugen wollen, greife aus ihrer Sicht aber nicht, erklärte Thiel. Die Massnahme sei weder auf einen engeren Zeitraum noch auf konkrete Beschäftigte oder Verdachtsfälle bei Straftaten begrenzt worden. Vor umfassenderen Schritten müssten ausserdem immer erst "mildere Mittel" wie etwa Taschenkontrollen erwogen werden. Neben Online-Kanälen betreibt Notebooksbiliger.de auch stationäre Geschäfte. Etliche Aufnahmen sollen länger als zwei Monate gespeichert worden sein.
"Videoüberwachung ist ein besonders intensiver Eingriff in das Persönlichkeitsrecht, da damit theoretisch das gesamte Verhalten eines Menschen beobachtet und analysiert werden kann", meinte die niedersächsische Datenschutzbeauftragte. "Die Beschäftigten müssen ihre Persönlichkeitsrechte nicht aufgeben, nur weil ihr Arbeitgeber sie unter Generalverdacht steht." Thiel berief sich auch auf Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts. Und im konkreten Fall sollen Kunden teils miterfasst worden sein - etwa in "Sitzbereichen, die offensichtlich zum längeren Verweilen einladen sollen".