31.05.2006, 00:00 Uhr

Liechtenstein will Urheberrechtsgesetz digitaler Technologie anpassen

Die Liechtensteiner Regierung hat einen Bericht und Antrag zur Abänderung des Urheberrechtsgesetzes zuhanden des Landtags verabschiedet. Ziel der Vorlage ist es, das liechtensteinische Urheberrecht der Entwicklung im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie, insbesondere der digitalen Technologie, anzupassen, wie das Presse- und Informationsamt mitteilte. Damit werde die rechtliche Grundlage geschaffen, Inhalte jeder Art, auch solche die urheberrechtlich geschützt sind, unproblematisch und ohne Qualitätsverlust über ein weltumspannendes Datennetz in kürzester Zeit zu verbreiten. In diesem Zusammenhang erfolge analog zur Schweiz keine Einführung einer Geräteabgabe. Mit der Gesetzesvorlage werde die EG-Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft umgesetzt. Die Vorlage berücksichtige ebenfalls die geplanten Abänderungen des schweizerischen Urheberrechts, welches Rezeptionsgrundlage des liechtensteinischen Urheberrechtsgesetzes bildet. (ph) http://www.pia.llv.li



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