15.12.2006, 00:00 Uhr

Interessensvertreter fordern Pflichten für Anbieter bei Revision von URG

Am kommenden Dienstag, 19. Dezember,  kommt die Revision des Urheberrechtsgesetzes in den Ständerat. Im Vorfeld haben jetzt die Swiss Internet User Group (SIUG) und weitere Organistionen in offenen Briefen den Ständerat darum gebeten, die vorgesehenen Bestimmungen über digitale Kopierbeschränkungen mit Pflichten zu ergänzen, die dann bei der Anwendung der so genannten "technischen Schutzmassnahmen" beachtet werden müssen. So soll verhindert werden, dass man Musik zweimal kaufen muss, einmal für die Stereoanlage zuhause und einmal für den MP3-Player unterwegs.
Auch Textdokumente sind bedroht: In den letzten Jahren wurden grosse Anstrengungen unternommen, Standard-Dateiformate zu definieren, damit Dkumente auf jedem Computer geöffnet werden können. Das wird mit dem digitalen Kopierschutz nicht mehr möglich sein, wenn die Anbieter der "technischen Schutzmassnahmen" nicht gesetzlich verpflichtet werden, die nötigen Informationen offenzulegen, damit Programme von anderen Anbietern auch auf die geschützten Dateiformate zugreifen können. Ganz wichtig ist dies für Menschen mit Behinderungen, die technische Hilfsmittel wie Screen-Reader, Braille-Displays oder besondere Eingabegeräte verwenden. (ph) http://urg.nodus.ch



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