EU-Richtlinie
05.02.2021, 11:55 Uhr
Bundesregierung stärkt Verbraucherrechte im Internet
Mit einem neuen Gesetzesentwurf, der eine EU-Richtlinie umsetzt, will das Justizministerium für mehr Transparenz beim Einkaufen im Internet sorgen.
Die Bundesregierung will Verbraucherrechte stärken und dafür sorgen, dass Angebote im Internet transparenter werden. Das Kabinett verabschiedete nun einen entsprechenden Gesetzesentwurf aus dem Justizministerium, der eine EU-Richtlinie umsetzen soll. Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass Vergleichsplattformen im Internet angeben müssen, nach welchen Kriterien sie Waren und Dienstleistungen bewerten. Zudem müssen Plattformen und Suchmaschinen kennzeichnen, wenn Anbieter für eine bessere Platzierung unter den Suchergebnissen bezahlen. Angegeben werden muss auch, ob Angebote von Unternehmen oder Privatpersonen stammen.
Auch bei Bewertungen von Produkten sieht der Gesetzesentwurf eine Verbesserung für Verbraucher vor: Demnach sollen Anbieter in Zukunft darstellen, ob und wie sie die Echtheit von Bewertungen sicherstellen. Gefälschte Bewertungen sind laut Gesetzesentwurf ausdrücklich verboten. Käufer, die durch verbotene Geschäftspraktiken geschädigt werden, haben in Zukunft einen Anspruch auf Schadenersatz.
Der Gesetzesentwurf soll auch Abzocke bei Kaffeefahrten verhindern. Demnach müssen Anbieter die Teilnehmer an einer solchen Fahrt besser informieren. Der Verkauf von Medizinprodukten und Nahrungsergänzungsmitteln soll verboten werden. Bei Verstössen drohen Bussgelder bis zu 10 000 Euro. Der Bundestag muss das Gesetz noch beschliessen.