Haftet beim KI-Einsatz Mensch oder Maschine?
Zivilrechtliche Verantwortung
Und es würde sich eine noch weitergehende Frage stellen: Wenn eine Maschine zivilrechtlich verantwortlich sein kann, muss dann nicht auch das Strafrecht geändert werden? "Wird das selbstfahrende Auto in der Garage inhaftiert? Verschrottet?", fragt Allianz-Manager Müller.
Kriminelle Maschinen im Knast bleiben vorerst Science Fiction. Doch sollten für computerverursachte Unfälle nicht die Autohersteller haften? "Das kann sich der Gesetzgeber überlegen", sagt der Rechtswissenschaftler Stephan Lorenz, Lehrstuhlinhaber für Bürgerliches Recht und Internationales Privatrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. "Ich persönlich halte das nicht für sinnvoll, denn auch bisher ist es schon so, dass für Produktfehler der Hersteller haftet."
Kriminelle Maschinen im Knast bleiben vorerst Science Fiction. Doch sollten für computerverursachte Unfälle nicht die Autohersteller haften? "Das kann sich der Gesetzgeber überlegen", sagt der Rechtswissenschaftler Stephan Lorenz, Lehrstuhlinhaber für Bürgerliches Recht und Internationales Privatrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. "Ich persönlich halte das nicht für sinnvoll, denn auch bisher ist es schon so, dass für Produktfehler der Hersteller haftet."
Keine Revolution notwendig
Lorenz hält die derzeitigen Regelungen für ausreichend: "Es ist aus juristischer Sicht keine Revolution vonnöten." Nach geltender Rechtslage hafte im Autoverkehr der Halter für Schäden, die mit seinem Fahrzeug verursacht werden. "Es gilt hier wegen der potenziellen Gefahr das Prinzip der Gefährdungshaftung."
Dieses besagt, dass für den Betrieb bestimmter potenziell gefährlicher Maschinen und Anlagen - dazu zählen etwa Autos, Züge, Flugzeuge und Atomkraftwerke - der Betreiber haftet. "Diese Haftung reicht aus, auch wenn das Auto selbst fährt", sagt Rechtswissenschaftler Lorenz.
Auch nach Einschätzung des Bundesjustizministeriums besteht derzeit kein Handlungsbedarf. Regelungen zum automatisierten Fahren sind erst 2017 in das Strassenverkehrsgesetz aufgenommen worden. "Bisher sehen wir keinen Grund, dass wir an der bewährten Reihenfolge der Haftung etwas ändern sollten", sagt ein Sprecher.
Dieses besagt, dass für den Betrieb bestimmter potenziell gefährlicher Maschinen und Anlagen - dazu zählen etwa Autos, Züge, Flugzeuge und Atomkraftwerke - der Betreiber haftet. "Diese Haftung reicht aus, auch wenn das Auto selbst fährt", sagt Rechtswissenschaftler Lorenz.
Auch nach Einschätzung des Bundesjustizministeriums besteht derzeit kein Handlungsbedarf. Regelungen zum automatisierten Fahren sind erst 2017 in das Strassenverkehrsgesetz aufgenommen worden. "Bisher sehen wir keinen Grund, dass wir an der bewährten Reihenfolge der Haftung etwas ändern sollten", sagt ein Sprecher.
Rapides Fortschreiten der Technik
Doch da die Technik rapide fortschreitet, ist das letzte Wort längst nicht gesprochen. Auch in den USA ist es bisher so, dass die Hersteller nur für Produktionsmängel haften. Doch argumentierte die Denkfabrik US Chamber Institute für Legal Reform kürzlich, dass dieses Prinzip nicht mehr angemessen sei - weil KI-Software nach dem Verkauf dazulerne und sich verändere.
Der Versicherungskonzern Allianz plädiert zumindest dafür, über ein Gesetz zur Verwendung von künstlicher Intelligenz nachzudenken. "Dieses Gesetz sollte einen Gefährdungshaftungstatbestand enthalten", sagt Sachversicherungschef Müller. Was bedeuten würde, dass KI dann rechtlich ähnlich zu betrachten wäre wie Auto und Atomkraftwerk: potenziell gefährlich.
Der Versicherungskonzern Allianz plädiert zumindest dafür, über ein Gesetz zur Verwendung von künstlicher Intelligenz nachzudenken. "Dieses Gesetz sollte einen Gefährdungshaftungstatbestand enthalten", sagt Sachversicherungschef Müller. Was bedeuten würde, dass KI dann rechtlich ähnlich zu betrachten wäre wie Auto und Atomkraftwerk: potenziell gefährlich.