Frankenstärke
25.06.2015, 16:11 Uhr
Sondermassnahme der KTI für KMU
Bundesrat Johann Schneider-Ammann hat die KTI beauftragt, stark exportorientierten KMU ab August 2015 bei Forschungs- und Entwicklungs-Gesuchen den Barbeitrag zu erlassen.
Bundesrat Schneider-Ammann betankt auf dem Bundesplatz ein Auto mit einem zukunftsweisendem synthetischem Diesel.
Damit sollen jene KMU entlastet werden, die besonders unter dem starken Franken leiden.
Unter den regulären F&E-Förderbedingungen der Kommission für Technologie und Innovation KTI müssen die Unternehmen einen Anteil von mindestens 50 Prozent der Gesamt-Projektkosten übernehmen und davon zehn Prozent des bewilligten Bundesbeitrages als Barbeitrag an die Arbeitsleistung des Forschungspartners einbringen. Dieser Barbeitrag schmerzt innovationswillige KMU aufgrund der aktuell sinkenden Exportmargen sehr.
Um die Exportwirtschaft zu entlasten, erlässt die KTI bei Fördergesuchen, die zwischen August und November 2015 eingereicht und bewilligt werden, den Barbeitrag. Gefördert werden spezifisch KMU, welche stark exportabhängig sind, entweder direkt oder indirekt als Zulieferer von Exportunternehmen. Im angegebenen Zeitraum übernimmt die KTI die gesamten Salär- und Materialkosten der Forschungspartner im Rahmen der regulären Tarife. Die Forschungspartner werden damit im Vergleich zu den regulären Förderbedingungen gleich gestellt. Im Gegenzug verstärken die Firmen ihre Mitarbeit im Projekt.
Vom Erlass des Barbeitrags können KMU mit bis zu 249 Mitarbeitern und einem Exportanteil von mindestens 50 Prozent profitieren. Fördergesuche können im oben genannten Zeitraum wie üblich laufend bei der KTI eingereicht werden. Die KTI prüft jedes Gesuche neben den üblichen Qualitätskriterien (Forschungs- und Innovationsgehalt und Marktpotential) auch betreffend ihrer Plausibilität, den Cashbeitrag zu erlassen.
Ende September 2015 wird Bundesrat Schneider-Ammann die Massnahme hinsichtlich ihrer Wirksamkeit überprüfen und über das weitere Vorgehen informieren.
Informationen zu den Sondermassnahmen werden ab 21. Juli 2015 via Webseite der KTI (www.kti.admin.ch) zur Verfügung gestellt.
Unter den regulären F&E-Förderbedingungen der Kommission für Technologie und Innovation KTI müssen die Unternehmen einen Anteil von mindestens 50 Prozent der Gesamt-Projektkosten übernehmen und davon zehn Prozent des bewilligten Bundesbeitrages als Barbeitrag an die Arbeitsleistung des Forschungspartners einbringen. Dieser Barbeitrag schmerzt innovationswillige KMU aufgrund der aktuell sinkenden Exportmargen sehr.
Um die Exportwirtschaft zu entlasten, erlässt die KTI bei Fördergesuchen, die zwischen August und November 2015 eingereicht und bewilligt werden, den Barbeitrag. Gefördert werden spezifisch KMU, welche stark exportabhängig sind, entweder direkt oder indirekt als Zulieferer von Exportunternehmen. Im angegebenen Zeitraum übernimmt die KTI die gesamten Salär- und Materialkosten der Forschungspartner im Rahmen der regulären Tarife. Die Forschungspartner werden damit im Vergleich zu den regulären Förderbedingungen gleich gestellt. Im Gegenzug verstärken die Firmen ihre Mitarbeit im Projekt.
Vom Erlass des Barbeitrags können KMU mit bis zu 249 Mitarbeitern und einem Exportanteil von mindestens 50 Prozent profitieren. Fördergesuche können im oben genannten Zeitraum wie üblich laufend bei der KTI eingereicht werden. Die KTI prüft jedes Gesuche neben den üblichen Qualitätskriterien (Forschungs- und Innovationsgehalt und Marktpotential) auch betreffend ihrer Plausibilität, den Cashbeitrag zu erlassen.
Ende September 2015 wird Bundesrat Schneider-Ammann die Massnahme hinsichtlich ihrer Wirksamkeit überprüfen und über das weitere Vorgehen informieren.
Informationen zu den Sondermassnahmen werden ab 21. Juli 2015 via Webseite der KTI (www.kti.admin.ch) zur Verfügung gestellt.