23.05.2006, 00:00 Uhr
Interkonnektionsverfahren: Swisscom-Schlappe vor Bundesgericht
Das Bundesgericht hat in den seit dem Jahr 2000 laufenden Interkonnektionsverfahren die von der Kommunikationskommission (ComCom) verfügten Preissenkungen teilweise gutgeheissen. Die ComCom war zum Schluss gekommen, dass Swisscom Fixnet gegenüber anderen Telecom-Anbietern für bestimmte Interkonnektionsdienste in den Jahren 2000 bis 2003 zu hohe Preise verlangt habe. Swisscom analysiert derzeit den Entscheid im Detail und erwartet als Folge des Bundesgerichtsurteils für 2006 ein um rund 180 Mio. Franken tieferes Betriebsergebnis (EBITDA), wie sie am Dienstag mitteilte. Swisscom Fixnet AG hat seit dem Jahr 2000 Rückstellungen für eine allfällige Rückzahlung zuviel verlangter Interkonnektionspreise gegenüber den beiden Telecom-Anbietern sowie weiteren Gesuchstellern gebildet. Per Ende 2005 betrugen diese Rückstellungen 263 Mio. Franken. Infolge der vom Bundesgericht nun bestätigten sogenannten rückwirkenden Meistbegünstigungsklausel wird Swisscom Fixnet AG ihre Interkonnektionspreise auch gegenüber denjenigen Anbieterinnen rückwirkend senken müssen, welche diese Preise akzeptiert hatten. (ph) http://www.bger.ch/index/federal.htm http://www.swisscom.ch