Oktoberfest 2022
05.04.2022, 11:00 Uhr
Hohe Summen für Wiesn-Tisch - Wirte klagen gegen Online-Händler
Die endgültige Entscheidung über das Oktoberfest 2022 steht noch aus, doch Online-Portale verkaufen schon jetzt zu hohen Preisen Plätze in den Festzelten. Die Wiesn-Wirte ziehen dagegen erneut juristisch zu Felde.
Noch ist die endgültige Entscheidung über das Oktoberfest 2022 nicht gefallen, da verkaufen Online-Portale bereits zu hohen Preisen Plätze in Festzelten. Wiesn-Wirte ziehen dagegen erneut juristisch zu Felde: Am Montag verhandelte das Landgericht München I über entsprechende einstweilige Verfügungen gegen einen Online-Händler. Drei Wiesn-Wirte hatten diese wegen Irreführung der Verbraucher erwirkt und erreicht, dass die Agentur die Plätze nicht verkaufen darf. Dagegen legte die Agentur Widerspruch ein. Nun geht es darum, ob die einstweilige Verfügung Bestand hat oder aufgehoben wird.
Oktoberfest-Wirte wehren sich
Seit Jahren wehren sich die Oktoberfest-Wirte gegen den Zweitverkauf von Platzreservierungen. Online-Portale bieten diese meist für ein Vielfaches der Preise an, die bei direkter Reservierung beim Wirt für Verzehrgutscheine fällig sind.
Im vergangenen Oktober hatte eine Wirtin einen wichtigen Sieg errungen. Das Landgericht München I untersagte einer Agentur den Handel mit den Reservierungen. Auf dem Portal waren laut Gericht Reservierungen für die dann abgesagte Wiesn 2020 im Festzelt Ochsenbraterei zu Preisen zwischen 1990 und 3299 Euro angeboten worden. Bei der Wirtin direkt wären für einen Tisch mit zehn Personen etwa 400 Euro für den Mindestverzehr fällig geworden, um zu reservieren. Das Urteil ist aber nicht rechtskräftig. Der Händler legte Berufung ein, über die noch nicht entschieden ist
Im vergangenen Oktober hatte eine Wirtin einen wichtigen Sieg errungen. Das Landgericht München I untersagte einer Agentur den Handel mit den Reservierungen. Auf dem Portal waren laut Gericht Reservierungen für die dann abgesagte Wiesn 2020 im Festzelt Ochsenbraterei zu Preisen zwischen 1990 und 3299 Euro angeboten worden. Bei der Wirtin direkt wären für einen Tisch mit zehn Personen etwa 400 Euro für den Mindestverzehr fällig geworden, um zu reservieren. Das Urteil ist aber nicht rechtskräftig. Der Händler legte Berufung ein, über die noch nicht entschieden ist