E-Commerce in der Schweiz: Gute Aussichten für deutsche Händler

Die Hürden: Mehrsprachigkeit, Zölle und Co

Allerdings müssen Online-Händler, die in die Schweiz expandieren wollen, zunächst etliche Steine aus dem Weg räumen. Das liegt daran, dass die Schweiz kein EU-Mitgliedsland ist, was andere Steuer- und Zollmodalitäten mit sich bringt. Zudem haben die Eidgenossen mit dem Schweizer Franken eine eigene Währung, die im Shop ­abgebildet werden muss. Auch die Sprache dürfte eine Rolle spielen, schliesslich werden in dem kleinen Land mit Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch gleich vier Sprachen gesprochen.
Selbst Deutsch ist in der Schweiz nicht gleich Deutsch. "Wir haben beispielsweise kein scharfes S, nennen den Rock Jupe, das Fahrrad Velo und den Paprika Peperoni", zählt Alexandra Scherrer von Carpathia einige Unterschiede auf. Schliesslich ist auch auf die Bezahlmöglichkeiten zu achten. Das beliebteste Zahlungsmittel ist die Rechnung (78 Prozent der Bestellungen), während beispielsweise Paypal in der Schweiz bedeutend weniger verbreitet ist als in Deutschland.

Zölle

Eine grosse Herausforderung ist die ­Erhebung von Zöllen. Die Schweiz ist weltweit die einzige Handelsnation, in der Waren nicht nach Wert, sondern nach ­Gewicht verzollt werden müssen. Besonders heikel: Hier geht es nicht nur um das Gewicht des eigentlichen Artikels, sondern um das Gewicht inklusive Verpackung und Füllmaterialien. Zölle werden dann als fester Satz in Franken pro 100 Kilogramm berechnet. Nimmt der Online Shop im Ausland die Verzollung nicht für seine Schweizer Kunden vor, müssen
diese Zoll und Mehrwertsteuer an den Transportdienstleister entrichten.
Der Modeversender Zalando übernimmt nach eigenen Angaben diese Gebühren und ­kooperiert dafür mit der Schweizer Post und dem Schweizer Zoll. "Für unsere Kunden ist das ein grosser Vorteil, da wir alle Prozesse für sie erledigen", sagt Lisa Miczaika, die als Vice President Central Europe ­Zalando SE für das Schweiz-­Geschäft ­zuständig ist.

Versandhandelsregelung

Auch die Versandhandelsregelung gilt es zu beachten, die zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist. Seither ist jeder ausländische Händler verpflichtet, sich bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung zu ­registrieren, um in der Schweiz die Mehrwertsteuer abzurechnen und zu bezahlen. Das gilt für alle Händler, die mit Klein­sendungen von bis zu 65 Franken einen jährlichen Umsatz von mehr als 100.000 Franken generieren.
Auch das Management von Retouren ist ein ­Thema. Laut Asendia, ­einem Joint Venture von La Poste und Swiss Post, ­betonen 92 Prozent der Käufer, dass das Verhalten eines Online Shops bezüglich Retouren massgeblich ­darüber entscheidet, ob sie dort wieder bestellen oder nicht.
Die Retourenquoten in der Schweiz sind zwar niedriger als in anderen Ländern, dennoch können sie vor allem bei Modeartikeln laut Asendia bis zu 40 Prozent ­betragen. Der Händlerbund empfiehlt für Retouren, einen Dienstleister in Anspruch zu nehmen, der den Schweizer Kunden ­eine Retouren­adresse in der Schweiz ­anbietet und sich dann um die Zoll­abwicklung kümmert.
Zalando hat sich beispielsweise für ein solches Vorgehen entschieden. Der ­Fashion-Versender bietet kostenfreie ­Retouren an. Kai Schotten von Asendia Germany meint, dass Retouren sogar eine Chance zur Kundenbindung sind, "wenn sie richtig eingesetzt werden". Demnach sollte der Online-Händler die Retourenbestimmungen nicht zu kompliziert ­gestalten und nicht im Kleingedruckten verstecken.




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