Viele Partner betroffen
17.05.2016, 08:01 Uhr
17.05.2016, 08:01 Uhr
Yourfone kündigt Zusatzvereinbarung
Viele Yourfone-Partner haben die vorzeitige Kündigung der Zusatzvereinbarung erhalten, die bis Ende 2016 die Zahlung einer monatlichen Sonderprämie vorsieht. Unterdessen werden die beiden Marken Yourfone und smartmobile.de noch enger miteinander verzahnt.
Vor wenigen Wochen hatte Yourfone sein Tarifportfolio komplett neu aufgestellt und damit an die Tarifwelt der Drillisch-Marke Smartmobil angepasst. Nun wurden die beiden Marken noch enger miteinander verzahnt: Seit dem 22. April enthalten die TV-Werbespots für Smartmobil den Hinweis, dass die Tarife von smartmobile.de auch in den Yourfone-Shops erhältlich sind. „Damit wollen wir mögliche Neukunden ansprechen, die Wert auf eine persönliche Beratung legen“, begründet Unternehmenssprecher Peter Eggers die neue Strategie. Indes: Wer im Shop einen Laufzeitvertrag abschliesst, bekommt nicht den Smartmobil-Tarif, sondern das baugleiche Yourfone-Produkt.
Bei den Yourfone-Partnern wird die neue Markenpolitik zwiespältig aufgenommen. „Man versucht jetzt aus zwei Marken etwas halbwegs Zufriedenstellendes zu basteln“, so ein Shop-Betreiber gegenüber Telecom Handel, der jedoch hinzufügt: „Wenn die regionale Yourfone-Werbung allerdings zugunsten der Smartmobil-Kampagne zurückgefahren wird, bringt uns das gar nichts.“ Zumindest bestünden Zweifel, dass man durch diese Massnahme „gemeinsam noch erfolgreicher“ wird. „Ich sehe darin nur die Strategie, die Kunden zu verwirren“, so ein anderer Betreiber.
Doch für viele Yourfone-Partner ist die neue Ehe zwischen Yourfone und Smartmobil momentan ohnehin eher zweitrangig. Denn offenbar hat vor wenigen Tagen ein grosser Teil der Yourfone-Partner die vorzeitige Kündigung der Zusatzvereinbarung erhalten, die bis Ende des Jahres 2016 die Zahlung einer monatlichen Sonderprämie vorsieht. Dabei bezieht sich Yourfone auf ein Sonderkündigungsrecht, das greift, „sofern das wesentliche Ziel der Zusatzvereinbarung, einer gleichbleibenden und stabilen Vertriebstätigkeit des Vertriebspartners, nicht erreicht werden kann“.