Initiative der DSAG führt zu Klarheit bei der Lizenzpflicht

Rechtssicherheit der Kunden steigern

Für die angeführten Szenarien hält Oczco die SAP NetWeaver Runtime für ausreichend, die in den normalen SAP-Lizenzen enthalten ist. So darf beispielsweise ein Professional User ein Partner-Add-on ohne zusätzliche SAP-Lizenzen nutzen, sofern das Add-on in die oben erwähnten Kategorien fällt. Wird darüber hinaus neue und unabhängige Funktionalität hinzugefügt, die auf Informationen in der Datenbank zugreift, wird in der Regel die SAP NetWeaver Foundation for 3rd Party Applications benötigt. «Dies ist eine nachvollziehbare Praxis um zu verhindern, dass SAP-Software unberechtigterweise lizenzfrei genutzt werden könnte», kommentiert der DSAG-Vorstand.

Rechtssicherheit der Kunden steigern

Für Oczko ist die Neuregelung der Lizenzierungspflicht für Drittanbieter-Szenarien ein erster, wichtiger Erfolg im Bereich der Software-Lizenzierung. «Die DSAG hat lange auf das Ergebnis hingearbeitet, das wir mit SAP jetzt im konstruktiven Miteinander für alle SAP-Kunden erzielen konnten. Wir hoffen, dass es der Startschuss für weitere Modifikationen bei den Softwarelizenzen sein wird». Und er ergänzt: «Damit wurde eine Regelung gefunden, die viele Streitfälle klärt oder gar komplett löst. Ausserdem steigert dies signifikant die Rechtssicherheit der Kunden gegenüber der SAP und fördert die Innovation im SAP-Umfeld».
An weiteren Szenarien sowie an der Konkretisierung der obigen Regelung wird aktuell von DSAG, SAP und den SAP-Partnern gearbeitet und ebenfalls eine baldige Lösung angestrebt. Die nächste grosse Aufgabe sieht Oczko darin, auch für das Thema indirekte Nutzung klare Regelungen zu schaffen. «Hier geht es direkt um die Internet-of-Things-Fähigkeit der zukünftigen SAP-Lösungen. Die bisherigen Ankündigungen der SAP dazu reichen aus Sicht der DSAG noch nicht ganz aus, um allen Kunden die für sie besten Perspektiven zu eröffnen», blickt Andreas Oczko nach vorn.



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