22.01.2008, 00:00 Uhr
Amazon verliert Gutschein-Prozess - Gültigkeit 3 Jahre
Ein vermeintlich hoher Verwaltungsaufwand ist kein Grund, die Gültigkeit von Gutscheinen auf ein Jahr zu befristen. Das Online-Warenhaus Amazon muss die Gültigkeit seiner Geschenkgutscheine von einem auf die gesetzlich geregelten drei Jahre verlängern. Das befanden die Richter am Oberlandesgericht München und lehnten damit eine Berufung Amazons gegen ein bereits vom Landgericht München gefällten Urteils ab.
Das Online-Warenhaus argumentierte mit einem zu hohen Verwaltungsaufwand, wenn sie Gutscheine drei Jahre lang akzeptieren müssten. Gegen die kurze Gutscheingültigkeit hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geklagt, nachdem eine entsprechende Abmahnung des Internethändlers keine Reaktion nach sich zog. (ph/iwb)