Datenschutz 10.07.2019, 16:03 Uhr

Office 365 darf nicht an Schulen eingesetzt werden

Aufgrund datenschutzrechtlicher Einwände ist der Einsatz von Office 365 an Schulen unzulässig. Auch eine elterliche Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten ihrer Kinder ist laut dem hessischen Datenschutzbeauftragten nicht ausreichend.
(Quelle: Chinnapong / shutterstock.com)
Der Einsatz von Microsofts Office 365 an Schulen ist unzulässig. Zu diesem Schluss kommt nun der hessische Datenschutzbeauftragte Michael Ronellenfitsch (HBDI - Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit). In einer Stellungnahme dazu heisst es, dass der Microsoft-Service derzeit gegen den Datenschutz verstosse.
Im August 2017 hatte der HBDI die Verwendung von Office 365 an deutschen Schulen noch für rechtens erklärt. Zu diesem Zeitpunkt wurden die Daten von hiesigen Kunden auf Wunsch in der sogenannten Deutschland-Cloud gespeichert. Der Service wurde von Microsoft selbst angeboten und von der Telekom als Treuhänder verwaltet. Daten sollten darin besonders sicher sein und isoliert gespeichert werden.
Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch (HBDI)
Quelle: datenschutz.hessen.de
Inzwischen ist die Deutschland-Cloud allerdings Geschichte. Die Nachfrage war zu gering und so wurde sie wieder eingestellt. Microsoft wich deshalb auf europaweite Angebote aus. Hier besteht allerdings die Befürchtung seitens des HBDI, dass die Daten auch einem möglichen Zugriff US-amerikanischer Behörden ausgesetzt sind.




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