Gesellschaft
05.03.2018, 08:51 Uhr
BÜPF: Der Staat lässt Internetaktivitäten überwachen – auch Ihre!
Recherchen des SRF zeigen, dass sämtliche Surf-Aktivitäten aller Schweizer überwacht werden können – und werden. BÜPF-Revision sei Dank.
Am gestrigen Donnerstag trat das revisionierte Bundesgesetz zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) in Kraft. Bereits bei der Ausarbeitung der Änderungen war die geplante Präventivüberwachung (und die Tatsache, dass diese Daten gespeichert werden) von Unternehmen und Privatpersonen stark umstritten. Präventive Überwachung bedeutet, dass kein Verdachtsmoment bezüglich einer Straftat vorliegen muss, um die Aktivitäten einer Person oder eines Unternehmens im Web zu überwachen und die gewonnenen Daten speichern zu dürfen.
Der Bundesrat erklärte, dass dies eine Gesetzgebung mit Augenmass sei, da nur Metadaten, nicht aber Inhalte gespeichert werden. Das heisst in der Praxis beispielsweise: Es wird aufgezeichnet, dass Herr Meier der Frau Müller eine E-Mail sendet. Nicht aufgezeichnet werde aber, was in dieser Mail steht. Bis zu sechs Monate lang verbleiben diese Daten dann in der Datenbank, bevor sie wieder gelöscht werden.
Diese Aussage ist aber zu bezweifeln, wie Recherchen des Schweizer Radio und Fernsehens (SRF) zeigen: Unter Umständen werden sehr wohl Inhalte gespeichert, beispielsweise zum Surfverhalten. Angesurfte Websites oder Portale, die eine Person nutzt, samt Uhrzeit, Ort des Logins und Verbleibdauer.
Provider zur Datenspeicherung aufgefordert
Ein revisionierter Passus des BÜPF liefert die Grundlage dazu: Dort werden Provider explizit dazu aufgefordert, ihre Kunden rückwirkend zu identifizieren bzw. identifizieren zu können. Dies betrifft sowohl Kunden, die über die klassische Internetleitung surfen, als auch jene, die das mobile Datennetz benutzen. Auch betroffen sind öffentliche WLAN-Netze wie z.B. jenes der SBB. Wie einige Anbieter gegenüber SRF zugaben, sei dies ohne flächendeckende Speicherung der Surf-History gar nicht möglich. Auch rechtlich ist diese Praxis heikel: Im Bericht zu den Ausführungsbestimmungen des BÜPF werden Provider dazu angehalten, Verbindungsziele nicht zu speichern.
Diese Abweichung legt den Verdacht nahe, dass deutlich mehr und (auch) andere Typen von Daten gespeichert werden, als das BÜPF eigentlich vorsieht. Nun überlege sich der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte, damit vor Gericht zu gehen, da der Eingriff in die Privatsphäre möglicherweise zu stark sei.
Anonym im Netz zu surfen, wird zunehmend schwieriger. Einige nützliche Tipps gibt der PCtipp hier.