Urteil des OLG Köln
04.11.2019, 12:45 Uhr
Händler muss nicht auf Handy-Sicherheitslücken hinweisen
Hersteller müssen neue Android-Versionen und Updates aufwendig an ihre Smartphone-Modelle anpassen. Das dauert - oder passiert nie. Ein Umstand, für den am Ende die Händler gerade stehen müssen?
Die im Handel angebotenen Smartphone-Modelle können mitunter einige Sicherheitslücken aufweisen. Doch laut einem Urteil sind Elektronikmärkte nicht verpflichtet, darüber zu informieren.
(Quelle: Armin Weigel/dpa/dpa-tmn)
Elektronikmärkte müssen Kunden nicht darauf hinweisen, dass sie ein Android-Smartphone mit Sicherheitslücken und ohne zukünftige Betriebssystem-Updates kaufen. Das hat das Oberlandesgericht Köln entschieden (Az.: 6 U 100/19). Es stelle für solche Händler einen unzumutbaren Aufwand dar, sich Informationen über mögliche Sicherheitslücken für jedes einzelne von ihnen angebotene Smartphone-Modell zu verschaffen, begründete die Kammer ihr Urteil.
Zwar sei es für Verbraucher immens wichtig, von Sicherheitslücken zu wissen, da durch solche Schwachstellen die Privatsphäre verletzt werden und Daten zu betrügerischen Zwecken missbraucht werden könnten. Es sei aber auch zu berücksichtigen, dass Händler Lücken nur durch Tests für alle möglichen Software-Versionen eines Modells feststellen könnten - und es selbst dann nicht unbedingt möglich sei, alle vorhandenen Schwachstellen festzustellen, so das Gericht weiter.