24. Mai 2016 ist Schluss
05.05.2016, 18:51 Uhr
Keine Lösung für das Swisscom Mobilfunknetz am EuroAirport
Swisscom muss per 24. Mai 2016 ihr Mobilfunknetz am EuroAirport in Basel-Mulhouse abschalten. Ein Roaming-Sonderangebot für Grenzgänger und EuroAirport-Mitarbeitende ist geplant.
Die seit Januar 2015 andauernden Gespräche mit den französischen Behörden und Mobilfunkanbietern haben zu keiner Einigung geführt, wie die Swisscom informiert.
Swisscom betreibt auf dem Gelände des EuroAirports in Basel-Mulhouse Sendeanlagen, welche auf den gleichen Frequenzen wie jene der französischen Anbieter SFR und Orange senden. Von Januar 2015 bis April 2016 fanden Verhandlungen mit den französischen Mobilfunkanbietern und Behörden ANFR und ARCEP, dem BAKOM und dem EuroAirport statt. Leider konnte keine partnerschaftliche Lösung gefunden werden. Schweizer Mobilfunkanbieter dürfen in der Folge auf französischem Boden kein Mobilfunksignal mehr zur Verfügung stellen. Swisscom bedauert diesen Ausgang der Verhandlungen sehr. Auch Sunrise ist davon betroffen.
Swisscom betreibt auf dem Gelände des EuroAirports in Basel-Mulhouse Sendeanlagen, welche auf den gleichen Frequenzen wie jene der französischen Anbieter SFR und Orange senden. Von Januar 2015 bis April 2016 fanden Verhandlungen mit den französischen Mobilfunkanbietern und Behörden ANFR und ARCEP, dem BAKOM und dem EuroAirport statt. Leider konnte keine partnerschaftliche Lösung gefunden werden. Schweizer Mobilfunkanbieter dürfen in der Folge auf französischem Boden kein Mobilfunksignal mehr zur Verfügung stellen. Swisscom bedauert diesen Ausgang der Verhandlungen sehr. Auch Sunrise ist davon betroffen.
Siehe auch: Aus für Swisscom und Co. - EuroAirport setzt auf französische Mobilfunkbetreiber
Rechtliche Grundlage fehlt
Der EuroAirport befindet sich vollständig auf französischem Territorium. Swisscom errichtete ihre Sendeanlagen 2004 in der Annahme, dass die Mobilfunkversorgung aufgrund des Staatsvertrages von 1949 zwischen Frankreich und der Schweiz legitimiert war. Im Zuge der Erneuerung des Versorgungsvertrags mit dem EuroAirport wurde auch die Frequenznutzung überprüft. Dabei zeigte sich, dass der besagte Vertrag keine Ausnahmeregelung für den Mobilfunk vorsieht und somit die Nutzung der Sendeanlagen basierend auf dem Staatsvertrag nicht gültig ist. Die Frequenzen, über welche die Schweizer Anbieter am Flughafen Basel-Mulhouse senden, wurden im Rahmen der auch in Frankreich üblichen Auktionen von den französischen Mobilfunkanbietern ersteigert. Sie haben das Recht, ihre Frequenzen im gesamten Land störungsfrei zu nutzen.
Rechtliche Grundlage fehlt
Der EuroAirport befindet sich vollständig auf französischem Territorium. Swisscom errichtete ihre Sendeanlagen 2004 in der Annahme, dass die Mobilfunkversorgung aufgrund des Staatsvertrages von 1949 zwischen Frankreich und der Schweiz legitimiert war. Im Zuge der Erneuerung des Versorgungsvertrags mit dem EuroAirport wurde auch die Frequenznutzung überprüft. Dabei zeigte sich, dass der besagte Vertrag keine Ausnahmeregelung für den Mobilfunk vorsieht und somit die Nutzung der Sendeanlagen basierend auf dem Staatsvertrag nicht gültig ist. Die Frequenzen, über welche die Schweizer Anbieter am Flughafen Basel-Mulhouse senden, wurden im Rahmen der auch in Frankreich üblichen Auktionen von den französischen Mobilfunkanbietern ersteigert. Sie haben das Recht, ihre Frequenzen im gesamten Land störungsfrei zu nutzen.