RKI bekam von Telekom anonymisierte Bewegungsdaten
Bundesdatenschutzbeauftragter hält Massnahmen für vertretbar
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hält die Massnahme in der gewählten Form für vertretbar. "Vor allem unter den aktuellen Umständen spricht nichts gegen die Weitergabe dieser Daten zum Zweck des Gesundheitsschutzes", schrieb Kelber am Mittwoch bei Twitter. Es handele sich um Daten, die keine Rückschlüsse auf einzelne Personen ermöglichten. Aktuell werde in anderen Staaten während der Coronavirus-Pandemie der Datenschutz teilweise vernachlässigt. "In Deutschland sehe ich dafür keinen Grund, denn alle Lösungen lassen sich auch grundrechtskonform gestalten."
Die Bundesregierung betonte auf Anfrage, die Einführung einer flächendeckenden Handydaten-Auswertung sei in Deutschland nicht geplant.
Der Telekom zufolge wurde das Verfahren zur Datenübergabe gemeinsam mit Datenschutzbehörden entwickelt und 2015 vom Bundesdatenschutzbeauftragten abgenommen. Über die Übermittlung an das RKI hatte zuerst der "Tagesspiegel" berichtet.