Keine Mietwagenvermittlung mehr
24.10.2019, 12:12 Uhr
Gericht verbietet Uber X in Deutschland
Das Landgericht Köln hat durch eine einstweilige Verfügung Uber seinen Vermittlungsdienst von Mietwagen über die App Uber X in Deutschland verboten.
Der Fahrdienstvermittler Uber darf seine App laut einem Gerichtsbeschluss nicht mehr zur Mietwagenvermittlung in Deutschland einsetzen. Die Umsetzung des Dienstes Uber X verstosse gegen das Personenbeförderungsgesetz, heisst es in der einstweiligen Verfügung des Landgerichts Köln. Geklagt hatte ein Kölner Taxiunternehmer. (Az.: 81 O 74/19)
Uber X spielt für Kunden eine ähnliche Rolle wie Taxifahrten. Der Service kann damit eine Konkurrenz für alteingesessene Taxiunternehmer sein, zumal Uber-Mietwagen billiger sind als die Wettbewerber mit dem leuchtend gelben Schild auf dem Dach. Geklagt hatte ein Kölner Taxiunternehmer. Der Gerichtsbeschluss liegt dpa vor, zuvor hatten der "WDR" und die "Kölnische Rundschau" darüber berichtet.
Knackpunkt in dem Fall
Knackpunkt in dem Fall ist die Frage, wie Uber-Fahrer an ihre Aufträge kommen. Das Personenbeförderungsgesetz schreibt unter anderem vor, dass Mietwagenfahrer - im Gegensatz zu Taxis - nur Beförderungsaufträge ausführen dürfen, "die am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers eingegangen sind".
Uber schreibt seinen Geschäftspartnern - also Mietwagenfirmen, welche die Uber-App nutzen - zwar vor, dass das Geschäft dementsprechend ablaufen muss. Das Gericht moniert in seinem Beschluss aber, dass ein Fahrer einen Beförderungsauftrag selbstständig annehmen könne, also unabhängig von einer Weisung aus dem Betriebssitz. Dies verstosse gegen das Personenbeförderungsgesetz, so der Gerichtsbeschluss.