#ad genügt nicht
10.08.2016, 03:47 Uhr
Werbung in YouTube-Clips soll klarer gekennzeichnet werden
Die US-amerikanische Verbraucherschutzbehörde FTC fordert mehr Transparenz bei der Kennzeichnung von Werbung in YouTube-Videos. Ein einfacher #ad oder #spon reichen nicht. Auslöser ist der Fall Warner Bros.
YouTuber, die in ihren Clips auf Product Placement oder andere oft als "Schleichwerbung" titulierte Marketing-Massnahmen setzen, bewegen sich seit jeher auf dünnem Eis. Denn oft wird kritisiert, es würde nicht entsprechend auf das werbliche Format hingewiesen werden, die Kennzeichnungen seien zu klein und leicht übersehbar. Das glaubt auch die US-amerikanische Verbraucherschutzbehörde FTC, die nun eine transparentere Darstellung entsprechender Werbe-Hinweise fordert.
Bei Videos, in denen Markenprodukte gegen Geld eingebettet beziehungsweise vorgestellt werden, reichen Hashtags wie #ad (Advertisement) oder #spon (sponsored) demnach nicht mehr aus. Denn diese fallen nicht jedem User auf und nicht jeder Nutzer versteht, dass die Hashtags verwendet werden, um die Verbraucher auf die werblichen Inhalte aufmerksam zu machen.
Der Fall Warner Bros.
"Wir glauben, dass die Konsumenten den Empfehlungen dort vertrauen, und wir möchten sicherstellen, dass sie nicht enttäuscht werden", so ein Sprecher der FTC gegenüber Bloomberg. Wie der US-Newsdienst berichtet, kündigte die Behörde auch entsprechende Kontrollen an.
Ein Grund für die Massnahmen ist der Fall Warner Bros. Home Entertainment. Einige YouTuber - darunter auch der schwedische PewDiePie - gerieten ins Visier, weil sie von den Medienunternehmen dafür bezahlt wurden, in ihren Clips für das Videospiel "Mittelerde: Mordors Schatten" zu trommeln. PewDiePie hatte das Video zwar als Werbung gekennzeichnet, allerdings nicht gut sichtbar. Andere hatten gar keine Hinweise auf Werbung eingeblendet.
In Deutschland müssen die YouTuber ebenfalls darauf hinweisen, wenn sie Produkte oder Dienstleistungen gegen Geld bewerben. In der Praxis sind das aber ebenfalls oft nur kaum sichtbare Hinweise, wie am Anfang der Videos. Das Ganze kontrollieren die Landesmedienanstalten.