Streaming-Tipps für Facebook und Co
Ankündigung im Vorfeld
Ob über Twitter oder Facebook: Für Gavin Karlmeier ist die Ankündigung eines Streams im Vorfeld wichtig - am besten gleich inklusive Thema und Inhalt. "Bekannt geben, wie lange - oder besser kurz - der Stream von der Dauer her wird, kann schon für Interesse sorgen", sagt der Experte. Längen im Stream sollte man vermeiden.
Am Ende ist aber nicht wirklich planbar, was ankommt. "Einer der erfolgreichsten Streams war der der US-Amerikanerin Candace Payne, die einfach eine Chewbacca-Maske trug und laut lachen musste", erzählt Daniel Fiene.
Viel Zuwachs bekommt ein Stream aber auch, während er schon läuft. "Hier kann helfen, die Zuschauer immer wieder zum Teilen zu animieren, um die eigene Reichweite zu erhöhen."
Urheberrechte
Aber beim Inhalt darf man die Urheberechte nicht vergessen, und benutzt etwa Gema-pflichtige Musik besser nicht. "Der Livestream von Facebook hat sogar einen Algorithmus, der die Ausstrahlung blockiert, wenn geschützte Musik erkannt wird", weiss Fiene.
Auch mit den eigenen Rechten ist es nicht ganz einfach, denn theoretisch können Facebook oder Youtube mit den über ihre Dienste gestreamten Inhalten machen, was sie wollen. So steht es in ihren Geschäftsbedingungen. In Panik muss deshalb aber niemand ausbrechen. Denn primär tritt man seine Rechte ab, damit die Anbieter überhaupt die Erlaubnis haben, den Inhalt zu veröffentlichen, erklärt Sören Steinmann.
"Normalerweise handeln aber diese Plattformen nicht gegen den Nutzerwillen, denn sie sind vom Wohlwollen ihrer Nutzer abhängig." Bisher sei auch noch kein Fall bekannt geworden, bei dem es zu einer Veröffentlichung von Inhalten gegen den Wunsch eines Nutzers gekommen ist.