Social Networks: Bundesregierung beschliesst neue Regeln
Mehr Rechte beim Löschen von Posts
Nicht alle von Nutzern gemeldeten Beiträge werden gelöscht - umgekehrt sind nicht alle Nutzer mit der Löschung ihrer eigenen Posts einverstanden. In beiden Fällen sollen sie künftig vom Netzwerk eine Überprüfung der Entscheidung verlangen können. Facebook, Twitter und Co müssen dann begründen, warum sie einen Post gelöscht haben oder nicht.
Mehr Infos für eine Klage vor Gericht
Wer sich vor Gericht gegen Bedrohungen oder Beleidigungen zur Wehr setzen will, soll die erforderlichen Daten deutlich einfacher herausverlangen können als bisher. Die Netzwerke werden dazu verpflichtet, die Identität eines Beleidigers offenzulegen, wenn ein Gericht die Erlaubnis dafür gibt.
Wie sieht das die betroffene Tech-Branche?
Aus dem Kreis der Unternehmen wurde schon das ursprüngliche NetzDG kritisiert - weil es staatliche Aufgaben an Konzerne übertrage. "Die neue Reform führt zu noch mehr Unsicherheiten und eben nicht zu mehr Transparenz", kritisiert der Hauptgeschäftsführer des Digitalverbands Bitkom, Bernhard Rohleder.
Unbestimmte Rechtsbegriffe und unklare Vorgaben zur Inhalte-Löschung würden nicht ausgeräumt. "Problematisch ist auch die künftige Ungleichbehandlung von Videosharing-Plattformen und sozialen Netzwerken: Die Bundesregierung sieht für Videosharing-Anbieter das Herkunftsland in der Pflicht - für die sozialen Netzwerke jedoch nach wie vor das Zielland." Der Bitkom will lieber einen kompletten Neuanfang beim Kampf gegen Hasskriminalität.